Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Auto lassen

Im Notfall Scheibe einschlagen: Für Kinder wird die Hitze im geparkten Auto lebensbedrohlich – Foto: © Adobe Stock/ logoboom
Deutschlands erste Hitzewelle ist da. Besonders heiß wird es in geparkten Autos. Eine Studie US-amerikanischer Forscher zeigt, dass die Temperatur im Wageninneren pro Minute im Schnitt um ein Grad Celsius, wenn es in der Sonne steht.
40 Grad lebensbedrohlich für Kinder
Die extreme Hitzeentwicklung im Inneren eines abgestellten Fahrzeugs werde immer wieder unterschätzt, warnt jetzt der TÜV-Rheinland. „Kinder und Tiere sollten daher unter keinen Umständen im Wagen zurückgelassen werden“, sagt Fahrzeugexperte Thorsten Rechtien. Für sie werde es spätestens ab 40 Grad Celsius im geschlossenen Fahrzeug lebensbedrohlich. „Ein Wert, der bei 30 Grad Außentemperatur bereits nach einer halben Stunde deutlich übertroffen wird“, so Rechtien. Auch heruntergelassene Fensterscheiben oder schattigere Parkplätze änderten daran kaum etwas.
Sonne wandert
Trotz aller Warnungen kommt es immer wieder vor, dass das schlafende Baby oder der Hund für einen kurzen Einkauf im Wagen zurückgelassen wird. Doch aus den geplanten wenigen Minuten kann schnell eine halbe Stunde werden. Nicht bedacht wird auch, dass die Sonne wandert. So wird aus dem kühlen Schattenplatz schnell ein sonniger, wo sich das Wageninnere auf bis zu 70 Grad Celcius aufheizen kann. Niemand ist für so eine Hitze gebaut, schon gar nicht kleine Kinder und Tiere.
Polizei alarmieren
Entdecken Passanten Kinder oder Tiere bei sommerlichen Temperaturen in geparkten, verschlossenen Fahrzeugen, sollten sie grundsätzlich über die Notrufnummer 110 die Polizei oder die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen, rät TÜV-Mitarbeiter Thorsten Rechtien. Bis die Beamten da sind, sollte man versuchen, selbst den Fahrzeughalter ausfindig zu machen.
Denkbar ist auch, die Fahrzeugscheibe einzuschlagen. Rechtlich gesehen ist das unter bestimmten Umständen zulässig. Paragraph 34 des Strafgesetzbuches sieht den "rechtfertigenden Notstand" vor. Dieser tritt zum Beispiel ein, wenn die Zurückgelassenen keine Reaktionen auf Klopfzeichen zeigen.
Ob der Notstand die Sachbeschädigung tatsächlich rechtfertige, komme aber auf den Einzelfall an, gibt Rechtien zu bedenken. „Eventuell muss dies im Anschluss gerichtlich geklärt werden." Daher sollte man sich Zeugen dazu holen und ein Video oder Foto der Situation machen, um den rechtfertigenden Notstand zu belegen.