Bei TNF-alpha-Blockern handelt es sich um Biologika, die in der Behandlung chronisch entzündlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Es ist aber bekannt, dass diese Gruppe der Biologika eine bislang im Körper "ruhende" Tuberkulose (Tbc) reaktivieren. Deswegen werden Patienten vor einer Behandlung mit TNF-α-Inhibitoren routinemässig auf das Vorliegen einer so genannten latenten Tuberkulose untersucht. Dazu war bislang der Tuberkulin-Hauttest Mittel der Wahl.
Das Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK) hat unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) ihre Empfehlungen aktualisiert und in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift für Rheumatologie veröffentlicht. Im Fokus steht eine neue Testmethode, die das Screeningergebnis verbessert.
Da eine "reaktivierte" Tbc bei Patienten mit Autoimmunerkrankungen oft schwer verläuft und auch andere Organe als die Lunge befällt, sind Screening und - im Bedarfsfall - Chemoprävention vor einer Biologika-Therapie wichtige Massnahmen. Die bisherige Strategie forderte neben einer sorgfältigen Anamnese und einem aktuellen Röntgenbild der Lunge einen Tuberkulin-Hauttest (THT). Dabei gilt ein tastbares Knötchen (Induration) als positives Ergebnis, das als Reaktion auf eine Tuberkulin-Injektion in die Haut entsteht. Mit diesem Vorgehen konnte die Rate an Tbc-Reaktiverungen durch TNF-α-Blocker bereits erheblich gesenkt werden.
Die aktualisierte Empfehlung von DGRh und DZK sieht nun ein weiteres mögliches Testverfahren vor, das auf dem Nachweis von Interferon-γ (IGRA-Test) beruht. T-Lymphozyten produzieren diese Substanz nach einer Infektion mit Tbc-Bakterien. Der Vorteil dieser Methode liegt in der Spezifität: Während eine frühere Tbc-Impfung sowie Antigene, die nicht für Tbc charakteristisch sind, einen positiven THT-Test hervorrufen können, reagiert der IGRA-Test nur auf ganz bestimmte Tbc-Peptide. Der IGRA-Test liefert zudem bessere Ergebnisse bei Patienten, die aufgrund ihres höheren Alters und einer vorherigen immunsuppressiven Therapie nicht auf den Hauttest ansprechen würden. Nachteile: Auch dieses Verfahren ist noch nicht zu 100-prozentig treffsicher und wird zudem nicht von den Kostenträgern erstattet. Der THT wird deswegen in Ausnahmefällen weiterhin eingesetzt.
Weitere Informationen: www.dgrh.de/tnfblockertbc.html