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Kein Viagra auf Kassenrezept

Sonntag, 11. März 2012 – Autor:
Auch behinderte Männer haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung für Potenzmittel durch ihre gesetzliche Krankenkasse. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt entschieden.
Viagra

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Geklagt hatte ein 51jähriger Mann, der an Multipler Sklerose leidet. Da die Nervenerkrankung bei ihm zu Potenzstörungen führt, nahm er das Potenzmittel Cialis. Seine Kasse weigerte sich, die Kosten dafür zu übernehmen und verwies dabei auf die Gesundheitsreform von 2004. Seither sind all Arzneimittel aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen, bei denen die "Erhöhung der Lebensqualität" im Vordergrund steht. Dazu zählen Medikamente zur Behandlung der erektilen Dysfunktion wie Cialis, Viagra, Levitra und andere.

Kosten für Potenzmittel bei Behinderung erstattet?

Der Betroffene argumentierte vor Gericht, seine Erkrankung sei eine Behinderung und verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, demzufolge niemand "wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf". Zudem fordert die "UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung" in Artikel 25 die Einhaltung des Rechtes von Behinderten "auf das erreichbare Höchstmass an Gesundheit ohne Diskriminierung". Ihnen stünden deshalb Leistungen zu, "durch die weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen".

Das Bundessozialgericht wollte der Argumentation des Klägers nicht folgen. Die Ausschlussregelung der Kostenerstattung für Potenzmittel gelte für alle Männer gleichermassen, sie diskriminiere Behinderte nicht, heisst es im Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. März 2012. Ein Verstoss gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung liege demnach nicht vor. Wörtlich heisst es: "Der Gesetzgeber verletzt seinen Gestaltungsspielraum nicht, wenn er angesichts der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung solche Leistungen aus dem Leistungskatalog ausschliesst, die in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen."

"Wir sind masslos enttäuscht", sagte Ilja Seifert, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbands in Deutschland gegenüber der Süddeutschen Zeitung. "Das Urteil zementiert einen Rückschritt und ist ein herber Rückschlag."

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