Kassenwechsel in 2015 kann Geld sparen
Ab 1. Januar 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Denn der bislang allein von Arbeitnehmern zu bestreitende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent entfällt. Den künftigen Beitragssatz teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen, jeder zahlt 7,3 Prozent. Krankenkassen dürfen von Ihren Versicherten aber einkommensabhängige Zusatzbeiträge verlangen. Dadurch werden die Beitragsunterschiede zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ab dem kommenden Jahr wieder größer. Ein Wechsel kann sich also durchaus lohnen. Laut Finanztest können Versicherte durch einen Wechsel der Krankenkasse bis zu 37 Euro pro Monat sparen, wenn sie Arbeitnehmer oder pflichtversicherte Rentner sind.
Kassenwechsel: Erhebt Kasse Zusatzbeitrag, haben Versicherte Sonderkündigungsrecht
Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald eine Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt oder erhöht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und noch in dem Monat eingehen, für den die Kasse den Aufschlag erstmals erhebt oder erhöht. Wirksam wird die Kündigung Finanztest zufolge dann zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Verlangt ein Anbieter zum Beispiel ab 1. Januar 2015 Zusatzbeiträge, können Versicherte zum 1. April 2015 in einer neuen Kasse sein. Keine Kasse darf einen gesetzlich Versicherten ablehnen, schreibt das Magazin der Stiftung Warentest. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei jeder Erhöhung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Wer mindestens 18 Monate Mitglied einer Kasse ist, kann ohnehin kündigen, auch wenn die Kasse keinen Zusatzbeitrag erhebt.
38 Kassen senken ihre Beiträge ab Januar
Dem Finanztest-Bericht zufolge werden im Januar 2015 mindestens 38 Krankenkassen ihre Beiträge senken. Einige Kassen dürften dagegen ihre Beitragssätze erhöhen. Allerdings weist das Magazin daraufhin, dass sich ein Blick in das Leistungsspektrum der Kassen vor einem Wechsel lohnt. Viele Kassen bieten nämlich Extraleistungen, etwa beim Zahnersatz oder Alternativen Heilmitteln. Etwa 95 Prozent der Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich.
Einen Überblick über aktuelle Beitragssätze und Leistungen von 82 Krankenkassen bietet die Stiftung Warentest mit ihrem Produktfinder „Gesetzliche Krankenkassen“ im Internet. Die Nutzung des Kassenvergleichs kostet drei Euro.
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