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Kasse zahlt HIV-Präexpositionsprophylaxe: Wer Anspruch darauf hat

Dienstag, 13. August 2019 – Autor:
Zur Vorbeugung einer HIV-Infektion übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab September in bestimmten Fällen die Kosten für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Ärzte- und Kassenverband haben jetzt festgelegt, wer Anspruch darauf hat.
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Eine Tablette schützt vor der HIV-Infektion. Ab September gibt es das Mittel auf Kassenkosten – Foto: ©magann - stock.adobe.com

Zur Vorbeugung einer HIV-Infektion übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ab September in bestimmten Fällen die Kosten für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben jetzt festgelegt, wer das dafür zugelassene Medikament erhalten soll.

Dazu zählen alle Versicherten ab dem vollendetem 16. Lebensjahr mit einem substanziellen HIV-Risiko. Sie haben  Anrecht auf das Medikament sowie die erforderlichen Untersuchungen vor und während der Anwendung. Dazu gehörtn als erstes ein HIV-Test, um sicher zu gehen, dass die Person noch nicht mit dem HI-Virus infiziert ist.

Wer Anspruch auf HIV-Präexpositionsprophylaxe auf Kassenkosten hat

Anspruch auf die HIV-Präexpositionsprophylaxe auf Kassenkosten haben nach dem Beschluss von KBV und Krankenkassen in erster Linie Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, und Transgender, die angeben, analen Geschlechtsverkehr ohne Kondome zu haben.

Ein individuell erhöhtes Ansteckungsrisiko können auch Drogensüchtige ohne Gebrauch steriler Injektionsmaterialien haben sowie Personen, die mit jemandem Geschlechtsverkehr haben, bei der oder dem eine nicht diagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist.

Ärzte benötigen besondere Genehmigung

Zur Beurteilung des HIV-Infektionsrisikos einer Person ist die besondere Qualifikation des Arztes von wesentlicher Bedeutung. Die unregelmäßige Einnahme einer PrEP birgt gewisse Risiken für den Versicherten, da dies zu einer HIV-Infektion führen kann. Bei unerkannter HIV-Infektion unter der Einnahme der PrEP kann dies Resistenzbildungen des Virus bewirken, welche eine folgende HIV-Therapie erschweren.

Generell dürfen alle Vertragsärzte eine PrEP durchführen, die über eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der bestehenden Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Ärzte, die in HIV-Schwerpunktpraxen tätig sind, heißt es weiter in einer Pressemitteilung.

Hospitation in Einrichtung, die Aids-Patienten betreut

Zudem können bestimmte Fachärzte unter speziellen Voraussetzungen eine Genehmigung erhalten. Dazu gehören Allgemeinmediziner, Hausarztinternisten, Urologen, Gynäkologen, Hautärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner. Es muss eine mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV- oder Aids-Patienten absolviert werden.

Die praktische, fachliche Kompetenz wird durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit PrEP (zum Beispiel im Rahmen der Hospitation) erlangt. Zudem ist die Teilnahme an Fortbildungen (8 Punkte) zu dem Thema nachzuweisen.

Gesundheitsministerium plant Evaluation

Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Wirkung der Verordnung der HIV-Präexpositionsprophylaxe auf das Infektionsgeschehen im Bereich sexuell übertragbarer Erkrankungen bis Ende 2020 evaluieren. Daten aus Ländern, in denen die PrEP seit einigen Jahren eingesetzt wird, haben bereits nachgewiesen, dass die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden konnte. In diesen Ländern ist die PrEP eingebunden in ein Beratungs- und ärztliches Versorgungssystem.

Die PrEP ist nach Einschätzung von Experten ein wirksamer Schutz gegen HIV und stellt einen ergänzenden Baustein in der HIV-Prävention dar. Dies ist ein Grund, weshalb der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen hat, dass gesunde Menschen mit substanziellem HIV-Infektionsrisiko Anspruch auf ein Medikament haben, das die Vermehrung von HIV im Körper verhindert.

Vergütung wird noch festgelegt

KBV und GKV-Spitzenverband werden als nächstes die Leistungen und die Vergütung für die HIV-Präexpositionsprophylaxe festlegen. Dazu werden neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen, die Ärzte mit entsprechender Genehmigung abrechnen können.

Foto: magann/fotolia.com

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