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Kabinett beschließt Finanzreform der Krankenkassen

Mittwoch, 26. März 2014 – Autor: Angela Mißlbeck
Ab 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 14,6 Prozent und die Krankenkassen können prozentuale Zusatzbeiträge erheben. Diese und weitere Neuregelungen hat das Bundeskabinett heute im Rahmen des Entwurfs für das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) beschlossen.
Gesetz zur Reform der Krankenkassen-Finanzstruktur

Gesundheitsreform 2014, Klappe eins: GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) – Foto: psdesign1 - Fotolia

Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitnehmeranteil von 0,9 Prozentpunkten am jetzigen Beitragssatz von 15,5 Prozent ab 2015 entfällt. Dafür sollen Kassen individuell einen prozentualen Zusatzbeitrag der Versicherten festlegen können. Dieser Zusatzbeitrag löst zugleich den bisherigen pauschalen Zusatzbeitrag und den dazugehörigen aufwändigen Sozialausgleich über Steuermittel ab. Das spart dem Bund auf Jahre gesehen mehrere Milliarden.

Risikostrukturausgleich wird weiterentwickelt

Reformiert werden zugleich die Kriterien für die Zuweisung der Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Dieser sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich soll vor allem mit Blick auf Krankengeld und Auslandsversicherte weiterentwickelt werden. Auch die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen soll ausgeglichen werden. „Wir sichern einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen und stärken die Qualität in der Versorgung“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Kabinettsbeschluss.

Krankenkassen sehen Gesetzentwurf überwiegend positiv

Die Krankenkassen begrüßten den Gesetzentwurf überwiegend, übten zum Teil aber Kritik an Einzelregelungen. So hätten sich die Ersatzkassen die vollständige Beitragssatzautonomie gewünscht. Insgesamt stellten die Kassen dem neuen Gesundheitsminister nach gut drei Monaten im Amt anlässlich des Kabinettsbeschlusses ein gutes Zeugnis aus. Auf breite Zustimmung trifft das im Gesetzentwurf ebenfalls vorgesehene Qualitätsinstitut. Das wissenschaftliche Institut soll fachlich unabhängig für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zuständig sein und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) errichtet werden.

„Weil wir Qualitätswettbewerb wollen, brauchen wir auch verlässliche Kriterien, an denen wir Qualität festmachen können“, so Gröhe. Das neue Institut soll wissenschaftlich abgesicherte Qualitätskriterien entwickeln und Qualitätsvergleiche. Der Minister strebt an, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen wird, damit das Institut bald die Arbeit aufnehmen kann.

Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbands Jürgen Graalmann begrüßt diese Pläne. „Die systematische Messung der Behandlungsqualität mit Routinedaten durch ein fachlich und wissenschaftlich unabhängiges Institut ist richtig und notwendig“, so Graalmann. An verschiedenen Stellen sei bereits Wissen über das Niveau der Behandlungsqualität vorhanden. Das Gesetz schaffe die Voraussetzung dafür, dieses Wissen breiter zu nutzen und zu vertiefen, urteilte der AOK-Chef.

Foto: psdesign1 - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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