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Justizminister schließt weitere Lockdowns und pauschale Schulschließungen aus

Montag, 18. Juli 2022 – Autor:
Die Ampel-Koalition verhandelt derzeit über die Pandemiemaßnahmen für Herbst und Winter. Nach Aussagen von Bundesjustizminister Buschmann soll es keine Lockdowns oder pauschale Schulschließungen geben - aber wohl eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Die Bundesregierung arbeitet an einem Corona-Fahrplan für den Herbst. Lockdownsund pauschale Schulschließungen sollen darin nicht vorkommen

Die Bundesregierung arbeitet an einem Corona-Fahrplan für den Herbst. Lockdownsund pauschale Schulschließungen sollen darin nicht vorkommen – Foto: © Adobe Stock/ stockpics

Im Herbst und Winter könnte wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen gelten. Das deutete Bundesjustizminister Marco Buschmann gegenüber der Funke-Mediengruppe an. „Die Wirksamkeit von Masken für den Einzelnen in Innenräumen ist unstreitig“, sagte der FDP-Politiker. „Deswegen wird eine Form der Maskenpflicht in Innenräumen in unserem Konzept sicher eine Rolle spielen.“

Keine unangemessenen Instrumente

Tiefgreifende Maßnahmen wie Lockdowns, pauschale Schulschließungen und Ausgangssperren soll es hingegen nicht geben. Darin sei sich die Koalition einig, betonte Buschmann. Im dritten Jahr der Pandemie seien das „unangemessene Instrumente“. Vielmehr würden Maßnahmen ergriffen, die „grundrechtsschonend, also verhältnismäßig“ seien, und es werde „klare und verständliche Regeln“ geben, so der Bundesjustizminister.

Die Bundesregierung plant momentan Corona-Maßnahmen, die ab Herbst grundsätzlich möglich sein sollen. Im September läuft die Rechtsgrundlage für die aktuellen Basis-Schutzmaßnahmen aus. Gleichwohl wird mit einer neuen, heftigen Herbstwelle gerechnet.

Im September wird das Infektionsschutzgesetz geändert

Buschmann kündigte eine, „ambitionierte Impfkampagne“ an, gerade in Alten- und Pflegeheimen. Außerdem sorge die Bundesregierung sorge dafür, „die besten und modernsten Impfstoffe“ rechtzeitig zur Verfügung zu haben.

Das neue Konzept wird Buschmann zufolge bis Ende des Monats vorliegen. Im August soll es dann mit den Bundesländern besprochen werden, damit im September die Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft treten können.

Hauptkategorien: Corona , Gesundheitspolitik
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