Junge Erwachsene mit Krebs müssen Kryokonservierung nach wie vor selber zahlen
Junge Erwachsene mit Krebs müssen die Kryokonservierung, die ihre Fruchtbarkeit erhalten soll, nach wie vor selber zahlen - obwohl sie laut Gesetz Kassenleistung ist. Vor mehr als einem Jahr, im März 2019, hatte der Bundestag die entsprechende Gesetzes-Änderung beschlossen. Doch noch fehlt die entsprechende Umsetzungs-Richtlinie. Darauf weist die Deutsche Stiftung junge Erwachsene mit Krebs hin.
Bei der Kryokonservierung werden Eizellen, Eierstockgewebe oder Spermien entnommen und eingefroren, sie stehen dann für eine spätere Kinderwunschbehandlung zur Verfügung. Nötig ist das, weil die Krankheit selbst oder die Chemo- oder die Strahlentherapie die Fruchtbarkeit schädigen können. Die Betroffenen müssen bislang die Kosten für die Kryokonservierung meist selber tragen: 4.300 Euro für Eizellen, 2.300 Euro für Ovarialgewebe und 500 Euro für Spermien. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr.
Experten lehnten Leistungeinschränkungen ab
Vor wenigen Tagen fand nun vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Experten-Anhörung zum ersten Entwurf der Richtlinie statt, die für die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes notwendig ist. Einhellig hätten die Experten Leistungseinschränkungen ab gelehnt, die von den Krankenkassen und zum Teil auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingebracht wurden, so die Stiftung.
Danach sollen Mädchen unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung ausgeschlossen werden, weitere Einschränkungen sind an der oberen Altersgrenze geplant. Die Richtlinie wird nun überarbeitet. Ob die Experten-Empfehlungen darin Eingang finden, ist allerdings unklar.
Junge Erwachsene mit Krebs müssen Kryokonservierung selber zahlen
Wird die Richtlinie im Plenum des G-BA beschlossen, muss sie dem Bundesministerium für Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, festzulegen, wieviel die Ärzte für die Leistungen abrechnen dürfen.
Ob junge Menschen die Kassenleistung noch im laufenden Jahr in Anspruch nehmen können, ist daher völlig offen, so die Stiftung weiter in einer Pressemitteilung. Junge Erwachsene mit Krebs müssen die Kryokonservierung daher nach wie vor selber zahlen
Krankenkassen: Leistung im Einzelfall übernehmen
Die Stiftung kritisiert die Schwerfälligkeit des Richtlinien-Verfahrens. Leidtragende seien die Betroffenen, die in der kurzen Zeitspanne zwischen Krebsdiagnose und Therapie das Geld für die Kryokonservierung selbst auftreiben müssen. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert daher dringend an die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungen bereits jetzt als Einzelfallentscheidungen zu übernehmen beziehungsweise sie als Satzungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler, Unterstützer und Öffentlichkeit. Sie wurde von der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie gegründet. Alle Stiftungsprojekte werden durch Spenden finanziert.
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