Jetzt wird abgespeckt – Entbürokratisierung in der Pflege kommt
Es ist entschieden, dass die Ergebnisse aus dem Projekt des Bundesgesundheitsministeriums „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren sind. Hierzu haben der GKV-Spitzenverband, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie die Interessenvertreter der Pflegebedürftigen und der Selbsthilfe den nötigen Beschluss gefasst.
Wichtiger Beschluss: Neue Pflegedokumentation wird von den Qualitätsprüfern akzeptiert
Damit sind die Voraussetzungen für die flächendeckende Umsetzung der Projektergebnisse gegeben. Zentrale Botschaft für die Pflegeeinrichtungen und die ambulanten Pflegedienste ist: Die Dokumentation wird auf die wesentlichen Aspekte reduziert und im Rahmen der Qualitätsprüfungen akzeptiert. Ohne diese Kompatibilität mit den Qualitätsprüfungen wäre eine Anwendung nicht infrage gekommen.
„Dieses Signal an die Pflegekräfte und Einrichtungen ist für die flächendeckende Umsetzung sehr wichtig“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilungen der Verbände.
Im Vorfeld hatten stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste in ganz Deutschland mehrere Monate lang ein reduziertes Struktursystem der Pflegedokumentation in einem Praxistest ausprobiert und für gut und vor allem für praxistauglich befunden. Für die weitere Umsetzung hat das Bundesgesundheitsministerium ein Projektbüro beim Pflegebevollmächtigten, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, eingerichtet.
Beispiele für eine vereinfachte Pflegedokumentation
Künftig werden Pflegeeinrichtungen beispielsweise in der Grundpflege nur noch Ereignisse bzw. Leistungen dokumentieren, die von der Pflegeplanung abweichen. Eine Dokumentation von Routinetätigkeiten der Grundpflege entfällt damit.
Weiter soll die Pflegeplanung nun auf einer sogenannten „strukturierten Informationssammlung“ basieren. Waren dafür bisher 13 Themenfelder beim Pflegebedürftigen überprüft worden, werden es demnächst nur noch fünf sein. Im stationären Bereich sollen künftig die Einzelleistungsnachweise für routinemäßig wiederkehrende Abläufe in der grundpflegerischen Versorgung und Betreuung entfallen.
Die Frage, „warum kommen sie zu uns?“, spielt dabei für Elisabeth Beikirch, ehemalige Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege eine enorme Rolle. „Fragen Sie die Menschen, die zu ihnen kommen, wo Sie ihnen helfen können, schreiben Sie das im Originalton auf und setzen Sie es um“, fordert sie auf dem Hauptstadtkongress 2014. Beikirch will weg von der bisherigen ausführlich aufgeschriebenen Biografie.
Neue Dokumentation: Von 30 auf 10 Formblätter reduziert
Für Rainer Scherb, Qualitätsbeauftragter der Firmengruppe Pichlmayr Wohn- und Pflegeheime, ist die Erfassung der Wünsche und Ziele der künftigen Gäste eine der größten Neuerungen. Er lobt die neue Form der Pflegedokumentation. Diese „wird von den Pflegenden jetzt wirklich gelesen und führt zu einer besseren Kommunikation zwischen den Mitarbeitern“. Denn anstatt der bislang rund 30 verwendeten Formblätter, kommen nun nur noch 10 zum Einsatz.
Eine Musterdokumentation werde es nach wie vor nicht geben, erläutert Beikirch weiter, wohl aber eine Empfehlung für eine Grundstruktur der Pflegedokumentation. Aktuell werde hierfür eine Verfahrensanweisung geschrieben. Liegt diese vor, wird es wohl noch zwei weitere Jahre dauern, bis die Projektergebnisse in der Praxis implementiert sind. Für Beikirch wäre es ein großer Erfolg, wenn es gelänge, „in dieser Zeit 25 Prozent der Pflegeeinrichtungen mitzunehmen“.
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