Jeder zweite Onkologe befürwortet ärztlich assistierte Sterbehilfe

Umfrage: Einer von zehn Onkologen hat schon mal Sterbehilfe geleistet
Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Sterbehilfe-Verbot für verfassungswidrig erklärt. Nun muss geregelt werden, in welchen Fällen Ärzten ihren Patienten zu einem sanften Tod verhelfen dürfen. Da Onkologen häufiger als viele andere Ärzte mit Sterbewünschen ihrer Patienten konfrontiert sind, hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) nun ihre Mitglieder befragt. 750 Onkologen/Hämatologen berichteten von ihren Erfahrungen und was sie von einer assistierten Selbsttötung halten.
Jeder zehnte Onkologe hat schon Sterbehilfe geleistet
Zunächst zeigt sich, dass jeder zweite befragte Onkologe schon einmal um Informationen zum Vorgehen bei einer assistierten Selbsttötung gebeten wurde. Jeder zehnte hat tatsächlich schon einmal Sterbehilfe geleistet. „Unsere Zahlen zur Praxis decken sich mit internationalen Daten, nach denen die assistierte Selbsttötung selten ist“, sagt Prof. Jan Schildmann, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises Medizin und Ethik der DGHO. Dies gelte auch für Länder, in denen sie unter bestimmten Bedingungen rechtlich möglich sei.
So viele dagegen wie dafür
Ansonsten ist das Meinungsbild unter Onkologen und Hämatologen sehr heterogen. Jeder zweite befürwortet eine assistierte Selbsttötung grundsätzlich oder würde sie unter bestimmten Bedingungen in Betracht ziehen. Genauso viele lehnen die Sterbehilfe ab. Dennoch befürwortet lediglich jeder Vierte ein entsprechendes Verbot.
Gefragt nach den Bedingungen, unter denen die Onkologen eine Assistenz zur Selbsttötung erwägen würden, wurden mit Abstand am häufigsten ‚Freiverantwortlichkeit‘ und ‚unkontrollierbares Leiden‘ genannt. Bei der Frage, ob die Prüfung der Freiverantwortlichkeit (der Patient handelt bewusst) als ärztliche Aufgabe verstanden wird, sagten dreiviertel der Befragte ja, Ärzte könnten solche Prüfung vornehmen. Davon war ein Viertel überzeugt, dass die Prüfung ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden soll. Nur jeder siebte Umfrageteilnehmer hält die Prüfung für keine ärztliche Aufgabe. Die Mehrzahl der Befragten sehen auch das Besorgen eines tödlichen Medikaments als ärztliche Aufgabe an. Nur jeder vierte meinte, dass die Abgabe nicht durch Ärzte erfolgen sollte.
Kein Arzt kann zur Sterbehilfe gezwungen werden
„Die Diskussion über die assistierte Selbsttötung fordert das ärztliche Selbstverständnis heraus. Es ist daher wichtig, in der Ärzteschaft zu diskutieren, welche Aufgaben aus welchen Gründen von Ärztinnen und Ärzten übernommen werden sollten“, sagt Medizinethiker Schildmann. Unbenommen davon sei, dass Ärztinnen und Ärzte eine Assistenz immer auch ablehnen könnten.