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Jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen – Kassen fordern Steuerzuschuss

Mittwoch, 3. April 2019 – Autor:
Im reichen Deutschland sind die Renten so knapp, dass das Pflegeheim für viele unbezahlbar wird. Mittlerweile ist jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Der GKV-Spitzenverband fordert daher einen Zuschuss aus Steuermitteln.
Pflegeheim, Sozialhilfe, Steuerzuschuss

Die Kosten fürs Pflegeheim übersteigen die Durchschnittsrente. Darum wird die Forderung nach einem Steuerzuschuss immer lauter

Pflegebedürftigkeit wird im wohlhabenden Deutschland zunehmend zum Armutsrisiko. Wer ins Pflegeheim muss, kann den hohen Eigenanteil häufig nicht aus der Rente finanzieren und muss an die Ersparnisse ran. Gibt es kein Vermögen oder ist das längst aufgebraucht (viele müssen ihr Eigentum verkaufen, um das Pflegeheim bezahlen zu können), bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Das ist erniedrigend für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Steuern bezahlt und in die Sozialversicherungssysteme einbezahlt haben – und nun selbst auf hilfsbedürftig geworden sind. Doch mittlerweile ist jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen, weil er sich das Pflegeheim nicht (mehr) leisten kann.

Pflegeversicherung ist noch nicht mal Teilkasko

Die jetzige soziale Pflegeversicherung ist weder eine Vollkasko noch eine Teilkasko, sondern verfolgt das umgekehrte Modell: Die Pflegekasse zahlt abhängig vom Pflegegrad einen bestimmten Betrag. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche bezahlen – ein unkalkulierbares wie teures finanzielles Risiko. Denn die monatlichen Zuzahlungen betragen je nach Pflegeheim oft mehr als 2.000 Euro im Monat – das ist weit mehr als die durchschnittliche Rente, die im Jahr 2015 gerade mal rund 1.200 Euro betrug. In Berlin beträgt die durchschnittliche Zuzahlung fürs Pflegeheim rund 1.800 Euro pro Monat.

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1994 unter anderem mit dem Ziel eingeführt, die Abhängigkeit Pflegebedürftiger von Sozialhilfe zu verringern - nicht mehr als 20 Prozent der Pflegeheim-Bewohner sollten darauf zurückgreifen müssen. Dieses Ziel wurde nun ganz offensichtlich verfehlt. Die DAK Gesundheit fordert eine entsprechende Reform der Pflegeversicherung.

Eigenanteil deckeln

"Pflegebedürftige sind einem doppelten Kostenrisiko ausgesetzt. Sie kennen die Höhe ihrer künftigen Eigenanteile nicht und es ist unklar, wie lange sie diese zahlen müssen", sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. "Der sogenannte Sockel-Spitze-Tausch, mit dem der Anteil der Versicherten gedeckelt wird, würde den Betroffenen mehr finanzielle Sicherheit geben. Nur so können wir verhindern, dass Pflegebedürftigkeit für immer mehr Menschen in der Fürsorgefalle endet."

Steuermittel sollen Pflege bezuschussen

Eine Deckelung des Eigenanteils entspräche dem Teilkaskoprinzip. Allerdings würden die Pflegekassen deutlich stärker finanziell belastet, was wiederum zu höheren Beiträgen führen würde. Die DAK fordert deshalb einen Zuschuss aus Steuermitteln. Dieser soll dem Vernehmen nach rund 10 Prozent der Leistungsausgaben bis 2025 betragen und bis 2045 auf bis zu 25 Prozent gesteigert werden. „Aufgrund der demographischen Entwicklung und den damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen entsteht eine Ausgabendynamik, die wir abfedern müssen“, rechtfertigt Horst Zöller, stellvertretender Vorsitzender des DAK-Versichertenparlaments, die Forderung nach Steuerzuschüssen. Auch die gesetzliche Rentenversicherung erhalte erhebliche Steuermittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

Gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Der GKV-Spitzenverband stellt die gleiche Forderung auf. Und hat weitere Argumente für den Steuerzuschuss und gegen eine Beitragserhöhung: Die soziale Pflegeversicherung erbringt pro Jahr versicherungsfremde Leistungen, wie beispielsweise die Finanzierung zusätzlicher Rentenansprüche pflegender Angehöriger, in einer Größenordnung von rund 2,7 Milliarden Euro. „Von der Renten- und der Krankenversicherung kennen wir dieses Finanzierungselement schon lange, um versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren“, sagt Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

Wo kommen 10,5 Milliarden bis 2022 her?

Der prognostizierte zusätzliche Finanzbedarf der Pflegeversicherung beläuft sich bis 2022 auf rund 10,5 Milliarden Euro. Dies entspräche einem zusätzlichen Beitragsbedarf in einer Größenordnung von rund 0,5 Beitragssatzpunkten. Aber daraus eine entsprechende Beitragserhöhung abzuleiten, greife zu kurz, sagt Florian Lanz. „Die Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte ist keine Forderung des GKV-Spitzenverbandes.“

Foto: pixabay

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Pflege
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