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Inklusion von Menschen mit Behinderungen vorantreiben

Montag, 26. März 2018 – Autor: anvo
Aus Anlass des Jahrestages der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März empfiehlt das Deutsche Institut für Menschenrechte der neuen Bundesregierung, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben.
Down-Syndorm, UN-Behindertenrechtskonvention, Deutsches Institut für Menschenrechte, Inklusion

Menschen mit Behinderung können viel zur Gesellschaft beitragen

Über Inklusion wird gerne geredet – in der Realität findet sie allerdings eher selten statt. Vor allem der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt bleibt für Menschen mit Behinderungen meistens verschlossen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der neuen Bundesregierung nun, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Nach Ansicht des Instituts ist kein gesellschaftlicher Zusammenhalt möglich, wenn es keine Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt.

Inklusion als Chance für die Gesellschaft

"Inklusion ist als Gegenprogramm zu Bestrebungen, Menschen auszugrenzen und die Gesellschaft zu spalten, gerade jetzt von großer Wichtigkeit", erklärt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Inklusion von Menschen mit Behinderung sei eine Chance für unsere Gesellschaft, sie komme allen zugute, Menschen mit und ohne Behinderungen. Zwar habe sich in den letzten Jahren einiges verbessert, und auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung greife wichtige Vorhaben auf, etwa bei der beruflichen Bildung, dem Gewaltschutz von Frauen, der Barrierefreiheit, der Sozialraumgestaltung oder dem Wahlrecht. Dennoch sei ein über den Koalitionsvertrag hinausgehendes tatkräftiges politisches Handeln notwendig. "Inklusion sollte als gesellschaftspolitisches Programm verankert werden", so Aichele.

Recht auf Arbeit auch für Menschen mit Behinderungen

Gerade das Recht auf Arbeit, das nach der UN-Behindertenrechtskonvention für alle Menschen gleichermaßen gilt, ist für Personen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen meist nur schwer durchzusetzen – wenn überhaupt. Oft sind Arbeitgeber kaum davon zu überzeugen, dass sie auch von der Mitarbeit durch Menschen mit Behinderungen profitieren können. Wie wichtig Arbeit jedoch für die Lebenszufriedenheit ist, betonen Betroffenenverbände immer wieder. Um Inklusion zu ermöglichen, ist es zudem notwendig, räumliche und psychologische Barrieren abzubauen, die vielerorts noch bestehen.

Am 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten Doch solange viele Menschen mit Behinderungen von zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Miteinanders wie Bildung, Arbeit oder Wohnen ausgeschlossen werden, ist die Umsetzung der Konvention in Deutschland nicht erreicht, so Aichele. "Nur auf der Basis von Menschenrechten kann gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen und eine Gesellschaft die Herausforderungen der Zukunft bestehen."

Foto: © denys_kuvaiev - Fotolia.com

Hauptkategorie: Demografischer Wandel
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