Infrastruktur der Pflegeheime für die Rehabilitation nutzen
„Pflegebedürftigkeit ist in vielen Fällen vermeidbar, wenn Prävention und Rehabilitation endlich ernst genommen werden“, sagt Bernhard Schneider, Hauptgeschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung.
Schneider verweist auf den im Pflegeversicherungsgesetz stehenden Grundsatz „Reha vor Pflege“. Danach haben die Leistungsträger darauf hinzuwirken, dass „frühzeitig alle geeigneten Leistungen der Prävention und medizinischen Rehabilitation eingeleitet werden, um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu vermeiden".
Vom Anspruch "Rehabilitation vor Pflege" meilenweit entfernt
Eigentlich sei es ganz einfach: mit einer rechtzeitigen und gezielten Rehabilitation und Prävention könne Pflegebedürftigkeit verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. „Allerdings sind wir von diesem Anspruch in Deutschland meilenweit entfernt“, so Schneider.
Handlungsgansätze zur Verbesserung der Situation sieht der Stiftungschef z. B. darin, dass der nationale Standard zum Entlassungsmanagement in der Pflege für die Krankenhäuser verpflichtend werde. In Kombination mit der Vereinfachung des Verfahrens zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit würde dies eine zu frühzeitige Entlassung älterer Menschen aus dem Krankenhaus vermeiden helfen.
Infrastruktur der Pflegeheime für Rehabilitation nutzen
Nötig sei es jedoch auch, unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt den Rehabilitationsanspruch zu realisieren. Dazu müsste die Infrastruktur der Pflegeheime besser genutzt und die mobile geriatrische Rehabilitation massiv ausgebaut werden.
„Man könnte mit einer entsprechenden Förderung in den 12.500 Pflegeheimen in Deutschland die erforderliche Anzahl an Reha-Kurzzeitpflegeplätzen einrichten und eine für dieses Leistungsangebot verbindliche Kooperation mit einem ambulanten mobilen Rehabilitationsdienst vorschreiben“, fordert Schneider: „Damit kann kurzfristig ein flächendeckendes Angebot geschaffen und sichergestellt werden, dass zuerst die Chance der Rehabilitation nutzt und die verhängnisvolle Kette vom Krankenhaus in die Pflegebedürftigkeit durchbreche“.
Schneider weist dabei auf den § 40 SGB V hin, der bereits seit einigen Jahren den Anspruch auf mobile Rehabilitation auch in stationären Pflegeeinrichtungen vorsehe: „Es fehlt jedoch am politischen Willen, diesen Anspruch auch tatsächlich umzusetzen. Dazu gibt es jetzt mit der Pflegereform eine neue Chance“.
15 Prozent der über 65-Jährigen erhält im Jahr vor Pflegeeintritt Rehabilitation
Um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu lindern erhalten 15 Prozent der über 65-jährigen Pflegebedürftigen im Jahr vor Pflegeeintritt eine medizinische Rehabilitation, meist im letzten Quartal vor dem Pflegeeintritt. Im nachfolgenden Jahr betrage die Quote nur noch 7 Prozent. Dies ist ein Ergebnis aus dem Barmer GEK Pflegereport 2013.
„Damit wird die Behauptung widerlegt, dass Rehabilitation im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit nicht stattfindet oder von den Kassen und dem Medizinischen Dienst (MDK) vernachlässigt wird“, ist sich Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK, sicher. Allerdings zeige sich eine unterschiedlich hohe Wahrscheinlichkeit bei bestimmten Krankheitsbildern. So gebe es besonders wenige Rehabilitationen bei vorliegender Demenz.
Werden Pflegebedürftige bei der Rehabilitation benachteiligt?
Auch erhalten, dem Pflegereport der Barmer GEK folgend, Pflegebedürftige im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen nur halb so oft Rehabilitation. Besonders niedrig sei die Quote bei Pflegeheimbewohnern und Personen mit hoher Pflegestufe. Dieser Befund werfe die Frage auf, ob Pflegebedürftige hier benachteiligt werden, so die Barmer GEK.
Belege für einen positiven Wirkungszusammenhang zwischen Reha und verhinderter Pflegebedürftigkeit konnte der Pflegereport 2013 letztlich keine liefern.
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