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In Würde sterben - zu unwürdigen Preisen?

Montag, 22. Mai 2017 – Autor:
Der Gesetzgeber hat unlängst die Weichen für ein würdigeres Sterben im Krankenhaus gestellt. Doch jetzt feilschen einige Krankenkassen um jeden Cent. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin spricht von einem „höchst unglücklichen Signal“.
Palliativdienste sollen das Sterben im Krankenhaus menschenwürdiger machen. Einige Kassen haben jedoch unanständige Vorstellungen, was das kosten darf

Palliativdienste sollen das Sterben im Krankenhaus menschenwürdiger machen. Einige Kassen haben jedoch unanständige Vorstellungen, was das kosten darf – Foto: Herby ( Herbert ) Me - Fotolia

Niemand wünscht sich sein Lebensende im Krankenhaus. Und doch muss etwa jeder zweite dort sterben. Krankenhäuser sind, wie einschlägige Untersuchungen zeigen, jedoch in der Regel nicht auf eine professionelle Sterbebegleitung eingestellt. Nur etwa 20 Prozent verfügen überhaupt über eine eigene Palliativstation.

Abhilfe verspricht das Ende 2015 verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung. Es erlaubt Krankenhäusern seit diesem Jahr, externe bzw. mobile Palliativdienste zur Betreuung sterbenskranker Patienten hinzuziehen. Dafür müssen die Häuser individuelle Zusatzentgelte mit den Krankenkassen verhandeln.  

„Unfassbare Dumpingpreise“ im Gespräch

Doch was aus den ersten Verhandlungen zu hören ist, klingt wenig erfreulich. Der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zufolge sind „unfassbare Dumpingpreise von 50 Euro“ im Gespräch. „Diese völlig inadäquaten Angebote sind ein höchst unglückliches Signal einzelner Kostenträger“, beklagt DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier. „Wir warnen davor, dieses absolut notwendige Angebot für Patienten und Angehörige zu billig zu verkaufen.“

Palliativdienste müssen rund um die Uhr erreichbar sein und einen Pool aus Ärzten und anderen Fachkräften vorhalten. Dazu gehören auch Sozialarbeiter und Psychologen. Zur der eigentlichen Versorgung der Patienten kommen zahlreiche administrative Aufgaben hinzu, etwa die Behandlungskoordination, inhaltliche Absprachen, Falldiskussionen, Übergabe, Dokumentation usw. Ein Stundenhonorar von 50 Euro ist da nur schwer nachvollziehbar und aus Sicht der Palliativmediziner unverienbar mit guter Qualität: „Die neue Regelung wird nur bei angemessener Refinanzierung zu qualitativ hochwertiger und patientenzugewandter Versorgung führen“, warnt Maier. Deshalb nehme die DGP die ersten Rückmeldungen aus den laufenden Verhandlungen mit großer Besorgnis zur Kenntnis.

Ärzte mit an den Verhandlungstisch

Um derartigen Feilschereien künftig vorzubeugen, schlägt die DGP vor, die im Palliativdienst tätigen Ärzte mit in die Verhandlungen einzubinden. „Damit in den Gesprächen anhand praktischer Beispiele verdeutlicht werden kann, welche tatsächliche Leistung und welcher Aufwand sich hinter den Ziffern verbirgt“, so Maier.

Foto: © Herby ( Herbert ) Me - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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