Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt
Logo Gesundheitsstadt Berlin
Das Gesundheitsportal aus der Hauptstadt

In diesen Bereichen gilt die Masern-Impfpflicht

Samstag, 30. Juli 2022 – Autor:
Ab Sonntag müssen alle Kita- und Schulkinder sowie die Beschäftigten in den Einrichtungen eine Masernimpfung vorweisen – die Übergangsfrist ist vorüber. Kitas und Schulen sind nicht der einzige Bereich, wo eine uneingeschränkte Impfpflicht gilt.
Ab dem 31. Juli müssen alle Kita- und Schulkinder geimpft gegen Masern geimpft sein. Ihre Lehrer und Erzieher ebenfalls

Ab dem 31. Juli müssen alle Kita- und Schulkinder geimpft gegen Masern geimpft sein. Ihre Lehrer und Erzieher ebenfalls – Foto: © Adobe Stock/ Mediteraneo

Die Masern-Impfpflicht gilt ab Sonntag uneingeschränkt in Kitas und Schulen. Sowohl die Kita-Kinder und Schüler als auch deren Erzieher und Lehrer müssen gegen das Masernvirus geimpft sein und dies nachweisen können. Es sei denn eine Person war bereits einmal an Masern erkrankt und kann dies belegen. 

Die Impfpflicht gilt schon seit dem seit 1. März 2020 für Kinder ab dem Alter von einem Jahr, die in Kitas und Schulen neu aufgenommen werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist am 31 Juli müssen nun auch jene einen Impfnachweis vorlegen, die schon vor dem Stichtag 1. März 2020 in den Einrichtungen waren. Das Personal ist hiervon ebenfalls betroffen.

Medizinisches Personal

Die Masern-Impfpflicht gilt aber auch in anderen Bereichen: Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rhea-Kliniken oder Arztpraxen muss gegen Masern geimpft sein oder nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein. Letzteres wird von allen Beschäftigten, die vor 1970 geboren angenommen, da damals nahezu jedes Kind an Masern erkrankte. Die Immunität hält ein Leben lang. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Hoch ansteckende Infektionskrankheit

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Da in Deutschland weniger als 95 Prozent geimpft sind, kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen.

Schlimmstenfalls tödlich

Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Impfpflicht unter anderm mit den häufigen Komplikationen und Folgeerkrankungen einer Maserninfektion. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Lesen Sie weitere Nachrichten zu diesen Themen: Masern , Impfen

Weitere Nachrichten zum Thema Masern-Impfpflicht

28.02.2020

Das Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft. Danach müssen Kinder vor dem Eintritt in Schule oder Kindergarten die Masern-Impfung vorweisen. Das gilt auch für das Personal solcher Einrichtungen.

Aktuelle Nachrichten

Mehr zum Thema
Mit dem Abebben der Corona-Welle wird wieder mehr gereist. Gerade für Urlauber bleibt Impfen ein Thema: Einige Länder verlangen einen Corona-Schutz. Warum Reisende auch an die Masern-Impfung denken sollten.
Weitere Nachrichten
Die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie machen Beschäftigten in Gesundheitsberufen besonders zu schaffen. Das zeigt eine Analyse der AOK-Nordost für Berlin. Eine Berufsgruppe ist sogar doppelt so oft betroffen wie der Durchschnitt der Versicherten.

Die Charité hat am Montag eine stadtweite Kampagne gestartet, um neue Mitarbeitende zu gewinnen. Besonders Pflegekräfte werden umworben, aber auch in Forschung, Lehre und Verwaltung sucht die Universitätsmedizin Verstärkung.

Trotz internationaler Transparenzregeln werden viele klinische Studien nicht veröffentlicht. Wichtige Ergebnisse bleiben somit verborgen. Dem setzt das Berlin Institute of Health (BIH) der Charité nun mit einem öffentlich einsehbaren Dashboard etwas entgegen.
Kliniken
Interviews
Einen ambulanten Pflegedienst in Berlin zu finden, ist schwierig geworden. Personalmangel ist das Hauptproblem. Dabei gäbe es relativ einfache Lösungen, sagt Thomas Meißner vom AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG). Im Gespräch mit Gesundheitsstadt Berlin verrät der Pflegeexperte und Chef eines häuslichen Krankenpflegedienstes, wie man Menschen in den Pflegeberuf locken könnte und warum seine Branche noch ganz andere Sorgen hat als die Personalfrage.

Affenpocken verlaufen in der Regel harmlos. Doch nicht immer. Dr. Hartmut Stocker, Chefarzt der Klinik für Infektiologie am St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof, über die häufigsten Komplikationen, die Schutzwirkung der Impfung und den Nutzen von Kondomen.

Zöliakie kann in jedem Lebensalter auftreten und ein buntes Bild an Beschwerden machen. Bislang ist das wirksamste Gegenmittel eine glutenfreie Ernährung. Gesundheitsstadt Berlin hat mit PD Dr. Michael Schumann über die Auslöser und Folgen der Autoimmunerkrankung gesprochen. Der Gastroenterologe von der Charité hat an der aktuellen S2K-Leitinie „Zöliakie“ mitgewirkt und weiß, wodurch sich die Zöliakie von anderen Glutenunverträglichkeiten unterscheidet.
Logo Gesundheitsstadt Berlin