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Immer mehr Versicherte melden Behandlungsfehler

Montag, 6. Februar 2017 – Autor:
Bei der Techniker Krankenkasse (TK) sind im vergangenen Jahr 25 Prozent mehr Verdachtsmeldungen auf ärztliche Behandlungsfehler eingegangen als im Vorjahr. Wird mehr geschlampt oder sind die Patienten selbstbewusster geworden?
Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, muss der Patient den Behandlungsablauf gut dokumentieren

Um einen Behandlungsfehler nachzuweisen, muss der Patient den Behandlungsablauf gut dokumentieren – Foto: ArTo - Fotolia

Die Behandlung ist beendet - doch ein ungutes Gefühl bleibt. Immer mehr Menschen greifen in dieser Situation zum Telefon und informieren ihre Krankenkasse über einen mutmaßlichen Behandlungsfehler. 4.400 Mal ist dies im vergangenen Jahr allein bei der Techniker Krankenkasse (TK) passiert. Das sei im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 25 Prozent, meldet die Kasse. Besonders viele Verdachtsmeldungen hat es demnach im chirurgischen Bereich (1.372 Fälle) und in der Zahnmedizin (606 Fälle) gegeben. Es folgen die Allgemeinmedizin und die Orthopädie mit 382 bzw. 378 Verdachtsfällen.

Information über Behandlungsfehler greift

Wodurch lässt sich der Rekord der Verdachtsmeldungen erklären? Machen Ärzte tatsächlich mehr Fehler und sind die Patienten mutiger geworden? „Wir gehen fest davon aus, dass sich die Versorgung in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht in diesem Ausmaß verschlechtert hat“, sagt TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau. Vielmehr habe die TK im vergangenen Jahr ihre Versicherten besonders intensiv über die Gefahr von Behandlungsfehlern und die Hilfsangebote für Betroffene informiert. Das habe offenbar den Patienten geholfen, aktiv zu werden. Der Experte geht allerdings von einer Dunkelziffer aus. „Viele wissen beispielsweise nicht, an wen sie sich wenden können.“

Kasse geht jedem Verdachtsfall nach

Eine Meldung bedeutet aber noch nicht, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat. Manchmal ist es auch Schicksal, das der Krankheitsverlauf trotz Behandlung weiter fortschreitet oder Nebenwirkungen auftreten. Die Krankenkasse prüft deshalb den Behandlungsfehlervorwurf genau und lässt unter Umständen ein Gutachten anfertigen. Ein solches Gutachten ist für die Versicherten in der Regel kostenlos und kann auch vor Gericht genutzt werden, falls es zu einer Klage kommt. "Klagt die Kasse, kann der Versicherte  den Ausgang des Prozesses abwarten und dadurch einschätzen, ob eine eigene Klage Aussicht auf Erfolg hat", so der TK-Experte Soltau. Im vergangenen Jahr hat die TK in 1.492 Fällen Gutachtenaufträge erstellt. 61 Fälle wurden vor Gericht verhandelt.

Beweisführung schwierig

Patienten, die Behandlungsfehler bei sich vermuten, sollten zunächst den Arzt direkt darauf ansprechen, rät Soltau. Ratsam sei sich alles zu notieren, was gemacht und besprochen wurde, auch die Namen aller Beteiligten."Die Erfolgschancen sind umso besser, je genauer ich die Krankheitsgeschichte dokumentiert habe. Denn: Der Versicherte muss in erster Linie beweisen, dass Ärzte oder Pfleger bei ihm schuldhaft gegen die anerkannten Regeln von Wissenschaft und ärztlicher Praxis verstoßen haben."

Dieser Beweis ist jedoch äußerst schwer. Mitunter dauern die Verfahren Jahre. Medizinrechtler Soltau findet das unzumutbar und fordert mehr Spezialkammern für arzthaftungsrechtliche Fragen an den Landgerichten. Die Materie sei so komplex, dass sich Generalisten sich nur schwer einarbeiten könnten, kritisiert er. Zudem müsse der Gesetzgeber verhindern, „dass Haftpflichtversicherungen weiterhin auf Zeit spielen und die betroffenen Patienten teilweise aus reiner Finanznot zu falschen Kompromissen zwingen.“

In einigen Fällen könnten die Betroffenen nicht mehr arbeiten, seien in ihrer finanziellen Existenz bedroht und müssten dennoch jahrelang um einen Schadensersatz bangen. „Hier brauchen wir mehr Unterstützung von Politik und Justiz“, so Soltau.

Foto: © ArTo - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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