Seit bekannt ist, dass Humane Papillomaviren (HPV) der Hauptrisikofaktor für Gebärmutterhalskrebs sind, diskutieren Experten darüber, ob sich ein HPV-Test für ein Screening, also die jährliche Früherkennung eignet. Mit dem Test lässt sich feststellen, ob Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs vorliegen. Nach dem IQWiG-Bericht können Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs mithilfe von HPV-Tests früher erkannt und behandelt werden. Tumoren treten in der Folge seltener auf.
HPV-Test
Den HPV-Test zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bislang nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einem unklaren Pap-Befund. Das könnte sich bald ändern. Denn das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Ende Januar dem Test im Januar einen Zusatznutzen bescheinigt, das Institut sieht jedoch auch die Gefahr einer Übertherapie.
In seiner Nutzenbewertung hat das IQWiG HPV- und Pap-Test miteinander verglichen. Zugrunde lagen Daten aus sechs Studien mit mehr als 235.000 Teilnehmerinnen. Mit der HPV-Diagnostik konnten demnach invasive Zervixkarzinome und fortgeschrittene Krebsvorstufen früher diagnostiziert werden als beim Zellabstrich aus dem Gebärmutterhals, dem so genannten Pap-Abstrich. Der Pap-Abstrich wird derzeit einmal im Jahr von den Kassen im Rahmen der Krebsfrüherkennung bezahlt.
IQWiQ-Bericht
Die Autoren des IQWiQ-Berichts wollen aber ausdrücklich keine Empfehlung für eine bestimmte Screeningstrategie im deutschen Gesundheitssystem abgeben. Auch Aussagen zum Gesamtüberleben, zu der durch den Gebärmutterhalskrebs bedingten Sterblichkeit oder zur Lebensqualität, konnten sie aufgrund der Datenlage nicht treffen.
Nun liegt es am G-BA zu entscheiden, ob der Test für Frauen bald zur Kassenleistung werden soll. Mit einem Ergebnis kann im Laufe des Jahres gerechnet werden. "Die positive Nutzenbewertung zeigt, dass eine schnelle Entscheidung des G-BA unumgänglich ist", sagte Dr. Martin Walger, Geschäftsführer Verband der Diagnostica-Industrie und erinnerte daran, dass der G-BA seit neun Jahren in dieser Thematik berät. "Wenn nun selbst das kritisch prüfende IQWiG positive Nutzenhinweise für den Labortest sieht, muss dieser für die Gesetzlichen versicherten Frauen umgehend verfügbar gemacht werden", so der VDGH-Geschäftsführer.