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Höhere Mindeststandards für Herz-OP mit Katheter

Montag, 16. Februar 2015 – Autor:
Die Zahl der Herzklappen-Operationen mit Hilfe eines Katheters ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Krankenhäuser sollen nun höhere Mindeststandards erfüllen, wenn sie solche Herz-OPS durchführen wollen.
Katheter-Operationen am Herzen

Herzklappen-Operationen mit einem Katheter sind nicht immer die bessere Wahl. – Foto: sudok1 - Fotolia

Für eine Herzklappen-Operation gibt es zwei Methoden: die klassische, bei der die Chirurgen den Brustkorb öffnen, um den Aortenklappenersatz zu implantieren, und die minimalinvasive Methode, bei der die neue Klappe über einen Katheter bis ins Herz geschoben wird. Letztere nennt sich kathetergestützte Aortenklappenimplantation, kurz "Tavi".

Auch wenn sich der Vorgang bei einer „Tavi“ relativ harmlos anhört, ist er doch durchaus risikoreich. So treten nach einem Kathetereingriff häufiger Schlaganfälle auf, und die Herzklappen sind nach der Operation nur selten völlig dicht – im Gegensatz zur klassischen Operationsmethode. Entwickelt wurde das Verfahren ursprünglich für ältere Patienten, von denen man annehmen musste, dass sie sich nach einer offenen Operation höchstwahrscheinlich nicht mehr erholen würden. Für jüngere Patienten scheint nach wie vor die klassische Methode risikoärmer zu sein. Dennoch ist in den letzten Jahren auch bei den Jüngeren die Herz-OP mittels Katheter immer häufiger zur Anwendung gekommen. Experten kritisieren dies schon seit einiger Zeit.

Katheter-Operationen sind lukrativer

Die vermutlichen Gründe für diese Steigerung liegen bei den Kosten, denn die Herzoperation mit Hilfe eines Katheters ist für die Krankenhäuser lukrativer. Seit 2010 ist die Operationsmethode im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten, und die Pauschalen lohnen sich für die Krankenhäuser. Eine weitere Kritik vieler Experten: In Deutschland wird die „Tavi“ auch an Krankenhäusern durchgeführt, die keine spezielle herzchirurgische Abteilung besitzen. Kommt es dann während des Eingriffs zu Komplikationen, ist kein speziell ausgebildeter Herzchirurg anwesend, der eingreifen könnte.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher beschlossen, dass Krankenhäuser in Zukunft bei Herzklappenoperationen mittels eines Katheters höhere Mindeststandards erfüllen müssen. So dürfen kathetergestützte Aortenklappenimplantationen zukünftig nur noch in Kliniken mit den beiden Fachabteilungen Kardiologie und Herzchirurgie durchgeführt werden, und sowohl die Fachärzte als auch das Pflegepersonal müssen besondere Qualifikationen erfüllen. Zudem muss die Indikation vor dem Eingriff interdisziplinär in einem "Heart-Team" erfolgen, das heißt mit Beteiligung von Kardiologen, Herzchirurgen und Narkoseärzten. Beim Eingriff müssen dann alle Mitglieder dieses "Heart-Teams" anwesend sein. Für Kliniken, an denen die Methode bereits zum Einsatz gekommen ist, gilt eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2016. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie durch Kooperationsvereinbarungen sicherstellen, dass ein Herzchirurg bei den minimalinvasiven Herzoperationen anwesend ist.

Herz-OP mit Katheter nur bei älteren Patienten

Der Beschluss des G-BA wird jetzt dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung in Kraft. Für ältere Patienten mit hohem Risikoscore stelle die Tavi „inzwischen eine etablierte Behandlungsoption" dar, erklärt Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung beim G-BA. Doch "für Patientinnen und Patienten mit niedrigem Risikoscore bleibt der konventionelle Aortenklappenersatz durch eine offene Operation bis auf weiteres die Methode der Wahl."

Foto: © sudok1 - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin

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