Hodenkrebs: Zweitmeinungsmodell hilft Patienten
Über die Internetseite www.zm-hodentumor.de können Urologen anonymisiert die Daten ihrer Patienten mit einem diagnostizierten Hodentumor und die eigene Therapieplanung online an eines der 32 Zweitmeinungszentren in Deutschland und Österreich übermitteln.
„Auf dieser Datengrundlage folgen in der Regel binnen 36 Stunden die Behandlungsempfehlungen der Spezialisten aus dem Netzwerk als Antwort“, so Projektleiter Prof. Mark Schrader, Chefarzt der Klinik für Urologie am Klinikum Berlin-Buch.
Hodenkrebs: Zweitmeinung steigert Lebensqualität des Patienten
In 40 Prozent der Fälle unterscheiden sich Erst- und Zweitmeinung. Etwa jede 6. Zweitmeinung führte zu einer Änderung der Therapieplanung. In jedem vierten Fall konnte der Therapieumfang und die Medikamentendosis reduziert und damit die Lebensqualität des Patienten gesteigert werden. Das Netzwerk wird von der Deutschen Krebshilfe und der DGU unterstützt.
Hodenkrebs ist in der Regel gut heilbar und zählt mit einem Anteil von 1,6 Prozent an allen Krebserkrankungen unter Männern zu den selteneren. Das Robert Koch-Institut erwartet für 2016 etwa 4200 Neufälle. „Wir erwarten, dass 2016 etwa 25 Prozent der neu diagnostizierten Fälle in dem Netzwerk vorgestellt werden“, sagt Prof. Schrader. Er rät auch Patienten, ihren behandelnden Arzt zu bitten, eine geplante Hodentumorbehandlung mit einem der Zweitmeinungszentren abzustimmen.
Weitere Zweitmeinungsmodelle für Krebserkrankungen geplant
Mit dem „Prototyp nationales Zweitmeinungszentrum Peniskarzinom“ ist ein weiteres Zweitmeinungsprojekt im Aufbau, das in Kooperation zwischen dem Studiengang Medizininformatik der Fachhochschule Brandenburg und der Universität Rostock entsteht. Diese ist bereits Standort des Peniskarzinomregisters in Deutschland. Auch ist ein nationales Zweitmeinungszentrum Sarkom geplant, sagt DGU-Sprecher Prof. Christian Wülfing.
Strukturierte Zweitmeinungsverfahren sind noch längst nicht etabliert – und lediglich für bestimmte, planbare Eingriffe wie dem im Versorgungsstärkungsgesetz verankert.
Foto: zerbor