Heilberufler wollen Zytostatika-Ausschreibungen stoppen
Ärzte und Apotheker in Deutschland haben sich in einem Verbändepapier gegen die Ausschreibung von Zytostatika ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, diese Praxis zu verbieten. Die Unterzeichner, darunter der Deutsche Apothekerverband (DAV), der Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (BNHO) und die Deutsche Krebsgesellschaft argumentieren, die Exklusivverträge gefährdeten die Versorgungsqualität ein und erhöhten das Risiko von Lieferengpässen. Ein organisatorisches Chaos sei vorprogrammiert.
Weiter sehen die Unterzeichner die Autonomie und Wahlfreiheit der Patienten eingeschränkt. Dafür gebe es aus ihrer Sicht jedoch keine rechtliche Grundlage. „Auch für krebskranke Patienten gilt, dass sie darüber entscheiden dürfen und sollen, von wem sie ärztlich betreut und von wem sie mit der notwendigen Medikation versorgt werden“, so die Ärzte und Apotheker. Die Ansicht des Bundessozialgerichts teile man nicht.
Bundessozialgericht erlaubt Zytostatika-Ausschreibungen
Das Bundessozialgericht hatte im November 2015 das Ausschreibungsverfahren für rechtmäßig erklärt. Die DAK und die AOK nutzen die Möglichkeit bereits, immer mehr Kassen ziehen nach. Betroffene Krebspatienten bzw. deren Onkologen können sich seither ihre Apotheke nicht mehr aussuchen, sondern sind an eine Vertragsapotheke gebunden. Das kann unter Umständen zu langen Transportwegen und Lieferzeiten führen. Da Zytostatika (Chemotherapien) aber für jeden Patienten einzeln angefertigt werden müssen und oft nur eine Haltbarkeit von wenigen Stunden haben, sehen die Verbände erhebliche „Qualitätsprobleme.“ Außerdem werden wegen der Konzentration auf einige wenige Vertragsapotheken Lieferengpässe befürchtet.
Einschnitte in Versorgung von Krebspatienten befürchtet
„Der Gesetzgeber muss bald handeln und solche Ausschreibungen verbieten", sagte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes. Es könne nicht sein, dass die Krankenkassen die Zytostatika-Versorgung kaputt sparten. Ähnlich äußert sich Prof. Stephan Schmitz, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbandes der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO): „Mit Ausschreibungen dringen die Kassen nicht nur in die Entscheidungskompetenz des Arztes ein, sondern auch in das besonders geschützte Vertrauensverhältnis von Arzt und Patient“, sagte er. Aus Sicht der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen sei dies nicht akzeptabel.
Bei Chemotherapien kooperieren die onkologischen Praxen eng mit den Apotheken. Die multiprofessionelle Zusammenarbeit sei Bestandteil einer hochwertigen Versorgung, und werde durch die Exklusivausschreibungen nun vernichtet, so Schmitz.
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