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Gürtelrose-Impfung wird Kassenleistung

Samstag, 9. März 2019 – Autor: anvo
Der G-BA hat entschieden: Die Impfung gegen Gürtelrose wird für besonders gefährdete Personengruppen Kassenleistung. Das gilt für alle Menschen ab einem Alter von 60 Jahren sowie solche mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren.
Gürtelrose, Impfung

Die Impfung gegen Gürtelrose wird für bestimmte Bevölkerungsgruppen Kassenleistung

Gürtelrose, auch bekannt als Herpes Zoster, ist eine teilweise schmerzhafte Viruserkrankung. Ausgelöst wird die Erkrankung durch den Erreger der Windpocken, den Varicella-Zoster-Virus, der zur Gruppe der Herpesviren gehört. Bemerkbar macht sich die Erkrankung durch einen streifenförmigen Hautausschlag mit Bläschen. Gürtelrose tritt nur bei Menschen auf, die bereits einmal Windpocken hatten. Die Erreger verbleiben ein Leben lang im Körper und können, beispielsweise bei geschwächten Abwehrkräften, reaktiviert werden. Dann bewegen sie sich entlang der Nervenbahnen bis zur Haut und verursachen dort den Ausschlag. Das größte Problem ist die mögliche Entwicklung einer lang anhaltenden Nervenschädigung, die wiederum in eine Post-Zoster-Neuralgie (PZN) übergehen kann.

Standardimpfung ab 60 Jahren

Schon länger empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Personen ab 60 Jahren die Gürtelrose-Schutzimpfung. Personen mit einer Grundkrankheit oder Immunschwäche empfiehlt die Kommission die Impfung bereits ab einem Alter von 50 Jahren. Allerdings konnte die Impfung erst zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen werden, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat. Das ist nun geschehen.

Die Impfung wird für den dafür zugelassenen Personenkreis mit einem seit Mai letzten Jahres in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff durchgeführt. Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt, dass mit dem Alter das Risiko für schwere Krankheitsverläufe für das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie zunimmt.

Bei bestimmten Vorerkrankungen wird Gürtelrose-Impfung schon ab 50 Jahren empfohlen

Personen, die aufgrund einer Erkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:

  • angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • rheumatoide Arthritis
  • systemischer Lupus erythematodes
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Untersuchungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zufolge erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Gürtelrose. Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln eine Post-Zoster-Neuralgie.

Foto: © DOC RABE Media - Fotolia.com

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