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Grünes Licht für DPP-4-Hemmer

Freitag, 11. August 2017 – Autor:
Der GKV-Spitzenverband und die Arzneimittelersteller haben sich auf einen Preis für DPP-4-Hemmer geeinigt. Damit erhalten Patienten mit Typ-2-Diabetes die blutzuckersenkenden Medikamente weiterhin auf Kassenrezept.
Kassen einigen sich mit Pharma: DPP-4-Hemmer bleiben auf dem deutschen Markt

Kassen einigen sich mit Pharma: DPP-4-Hemmer bleiben auf dem deutschen Markt – Foto: ©FotolEdhar - stock.adobe.com

Rund 1,5 Millionen Menschen mit Diabetes Typ 2 nehmen derzeit DPP4-Hemmer, sogenannte Gliptine ein. Experten hatten eine Marktrücknahme befürchtet, weil der G-BA den Wirkstoffen Sitagliptin und Saxagliptin keinen Zusatznutzen bescheinigt hatte. Folglich drohten die Medikamente in die Festbetragsgruppe der günstigeren Sulfonylharnstoffe zu fallen. Diese Befürchtung ist nun vom Tisch. Denn zuletzt konnten sich der GKV-Spitzenverband und die Hersteller in dem AMNOG-Verfahren doch noch auf einen Preis für Gliptine einigen.

Diabetologen sind erleichtert

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) zeigt sich erleichtert: „DPP-4-Hemmer spielen eine große Rolle bei Patienten mit Typ-2-Diabetes und haben sich bereits seit zehn Jahren in der Praxis bewährt “, sagte DDG-Präsident Professor Dirk Müller-Wieland. 

Wäre es zu einer Marktrücknahme gekommen, hätten bis zu 1,5 Millionen Patienten auf andere Medikamente ausweichen müssen, zum Beispiel Sulfonylharnstoffe. Das hätte nach Ansicht der DDG erhebliche Umstellungsprobleme und Zusatzkosten zur Folge gehabt. „Gegenüber Sulfonylharnstoffen haben sie beispielsweise den Vorteil, kein Risiko für einen zu niedrigen Blutzuckerspiegel – ein sogenanntes Hypoglykämierisiko – hervorzurufen," betonte Müller-Wieland. 

IQWiG konnte keinen Zusatznutzen finden

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) war im Auftrag des G-BA jedoch zu der Ansicht gelangt, dass DPP-4-Hemmer keine Vorteile gegenüber einer Vergleichssubstanz bieten. Die DDG kritisiert, dass dadurch der Eindruck entstanden sein könnte, die Medikamente hätten gar keinen Nutzen. „Wird – wie im aktuellen Fall – ein nicht vorhandener Zusatznutzen postuliert, bedeutet das nicht, dass ein Medikament schlecht ist oder schlecht wirkt“, erklärte DDG-Pressesprecher Professor Baptist Gallwitz. Es müsse deutlicher werden, dass im Rahmen des AMNOG-Verfahrens lediglich der mögliche Zusatznutzen gegenüber einer Vergleichssubstanz beurteilt werde. „Es wird nicht der Effekt und die Sicherheit eines Medikaments geprüft, sondern lediglich ein Rahmen für die anschließenden Preisverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und pharmazeutischen Herstellern festgelegt“, stellte er klar.

Zudem kritisierte die Fachgesellschaft die Wahl der Vergleichssubstanz, die im Rahmen des Bewertungsverfahrens herangezogen wurde. Diese würde nicht dem aktuellen Therapiestandard entsprechen und sei ihrerseits noch nie einem Nutzenbewertungsverfahren unterworfen worden.

Die Wirkstoffe Sitagliptin und Saxagliptin hemmen das Enzym Dipeptidyl-Peptidase-4 (DPP-4), das die Wirkung des körpereigenen Hormons GLP-1 (Glucagon-like peptide-1) verlängert. Dadurch kann der Blutzucker wirkungsvoll gesenkt werden, ohne dass eine Unterzuckerung oder eine Gewichtszunahme eintritt.

Foto: © FotolEdhar - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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