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Gröhe gegen Systemzuschlag für Unikliniken

Dienstag, 12. August 2014 – Autor: Angela Mißlbeck
Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe (CDU) erteilt Forderungen nach einem Systemzuschlag für Universitätskliniken eine klare Absage. Einzelne Verbesserungen bei der Abbildung der Leistungen stellte er jedoch im Rahmen der Krankenhausreform in Aussicht.
Gröhe gegen Systemzuschlag für Unikliniken

"Abstrakten Systemzuschlägen ohne Leistungsbezug stehe ich kritisch gegenüber."

„Nicht der Ort, sondern die Art der Leistung, wird auch künftig bei der Vergütung stationärer Leistungen die entscheidende Rolle spielen“, sagte Gröhe im Interview mit VUDialog, das auf der Homepage des Verbands der Universitätsklinika (VUD) veröffentlicht ist. Gröhe stellte klar: „Wir setzen an einzelnen, klar identifizierbaren Problemen an und suchen nach Lösungen. Abstrakten Systemzuschlägen ohne Leistungsbezug stehe ich daher kritisch gegenüber.“

Forderung nach Systemzuschlag


Die Verbände der Hochschulmedizin – neben dem VUD ist das der Medizinische Fakultätentag MFT – hatten zuletzt wiederholt einen Systemzuschlag für die 33 Unikliniken in Deutschland gefordert. Die Hochschulkrankenhäuser stehen finanziell noch schlechter da als die Krankenhäuser im allgemeinen. Nur noch 13 Prozent erwarten laut VUD für das laufende Jahr einen nennenswerten Überschuss. Mehr als die Hälfte rechnet mit einem Defizit. Die Lage der Unikliniken hat sich rasant verschlechtert. 2011 erwirtschafteten sie alle zusammen immerhin noch 23 Millionen Euro Plus. Die Verbände der Hochschulmedizin machen für diese Talfahrt mehrere Faktoren verantwortlich. Die Unikliniken leiden nach ihren Angaben nicht nur unter der unzureichenden Leistungsfinanzierung im Fallpauschalensystem der Krankenversicherung und der mangelnden Investitionsfinanzierung durch die Länder wie andere Krankenhäuser, sondern auch unter der mangelnden Finanzierung von Forschung und Lehre.

Sonderfall Seltene Erkrankungen

Gröhe räumte ein, dass hochspezialisierte Behandlungen von Patienten mit seltenen Erkrankungen überdurchschnittliche Behandlungskosten verursachen könnten, die über das pauschalierende Entgeltsystem nicht immer gedeckt seien. Er verwies dazu auf den bereits laufenden sogenannten „NAMSE-Prozess“ (Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen) „Bei der Evaluation des Prozesses im nächsten Jahr ist zu prüfen, ob die in den vorhandenen Regelvergütungen enthaltenen Finanzierungselemente ausreichend greifen oder ob Handlungsbedarf besteht“, kündigte der Minister an.

Außerdem geht Gröhe davon aus, dass die kontinuierliche Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems Verbesserungen für die Unikliniken bringen wird. „Mir werden immer wieder Zweifel an einer sachgerechten Abbildung der Leistungen von Universitätskliniken im DRG-System vorgetragen. Hier wollen wir möglichst schnell zu spürbaren Verbesserungen kommen“, sagte der Minister im Interview. Die Grundlage dafür soll ein Gutachten bilden, das 2013 in Auftrag gegeben wurde und gegen Jahresende vorliegen soll.

Bund und Länder diskutieren über Hochschulambulanzen

Im Bereich der Leistungsfinanzierung stellte der Gesundheitsminister den Unikliniken konkrete Verbesserungen bei der Notfallversorgung und den speziellen Leistungen der Hochschulambulanzen sowie aufgrund von geplanten Qualitätszuschlägen in Aussicht. Darüber diskutiert nach seinen Angaben derzeit die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausfinanzierung.

Foto: © Bundesgesundheitsministerium

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Medizin

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