
Zwei Impfungen an einem Tag: Zwischen Covid-Impfung und Grippeimpfung ist kein zeitlicher Abstand mehr notwendig – Foto: © Adobe Stock/ gpointstudio
Darf die Grippeimpfung zusammen mit der COVID-19-Impfung gegeben werden? Ja, sagt die Ständige Impfkommission (STIKO) in ihren aktualisierten Impfempfehlungen. Beide Impfungen sind demnach gleichzeitig möglich, ein Impfabstand von 14 Tagen ist nicht mehr notwendig. Für alle, die sich jetzt gegen Grippe impfen lassen möchten und noch keinen vollen Schutz vor Corona haben, ist das eine gute Nachricht, weil sie nur einen Impftermin beim Arzt benötigen.
Grippeimpfung wird Risikogruppen empfohlen
Die jährliche Grippeimpfung wird von der STIKO chronisch Kranken, Menschen über 60 sowie Bewohnern von Pflegeheimen und Personal im Gesundheitswesen empfohlen. Darüber hinaus sollten sich Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat Grippe impfen lassen. Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel wird neuerdings auch die Covid-19-Impfung mit einem mRNA-Vakzin empfohlen.
Dass die STIKO die Grippeimpfung nur für bestimmte Personengruppen empfiehlt, bedeutet jedoch nicht, dass sie anderen Personen davon abrät. Vielmehr haben gesunden Kindern und Erwachsene unter 60 in der Regle eher einen unkomplizierten Verlauf, weshalb sie von der STIKO nicht priorisiert werden. Bei Bedarf sollte geklärt werden, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Kein Mindestabstand mehr zu anderen Totimpfstoffen
Der Impfabstand entfällt auch für andere sogenannte Totimpfstoffe wie die Keuchhustenimpfung und die Pneumokokkenimpfung. Die Impfung gegen Pneumokokken schützt vor einer schweren bakteriellen Lungenentzündung, die zum Beispiel Folge einer Covid-19-Erkrankung oder einer Grippe sein kann. Ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit geschwächtem Immunsystem sollten darum ihren Impfschutz gegen Pneumokokken überprüfen lassen.
Auch der Schutz vor Pertussis (Keuchhusten) sollte überprüft und bei Erwachsenen gegebenenfalls bei der nächsten fälligen Tetanusimpfung mit aufgefrischt werden, rät die STIKO. Schwangeren empfiehlt die Impfkommission eine Keuchhustenimpfung zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen sollte alle zehn Jahre eine Auffrischungsimpfung erhalten.