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Gonarthrose: Arthroskopie nicht mehr auf Kassenkosten

Freitag, 4. Dezember 2015 – Autor:
Die Arthroskopie (Kniespiegelung) zur Behandlung einer Gonarthrose (Kniegelenk-Arthrose) wird künftig nicht mehr von den Krankenkassen erstattet. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Arthrose im Kniegelenk ist eine verbreitete Erkrankung

Arthrose im Kniegelenk kann sehr schmerzhaft sein – Foto: Photographee.eu - Fotolia

Bestimmte arthroskopische Verfahren zur Behandlung einer Arthrose des Kniegelenks können demnach nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Der entsprechende G-BA-Beschluss bezieht sich auf die ambulante und stationäre Versorgung.

Es konnten in hochwertigen Studien keine wissenschaftlichen Belege für den Nutzen der vom G-BA geprüften arthroskopischen Verfahren gefunden werden, heißt es weiter in einer Pressemitteilung des G-BA.

Gonarthrose: Bei der Arthroskopie wird das Gelenk inspiziert

Bei der Arthroskopie (Gelenkspiegelung) wird das Gelenk im Rahmen eines minimalinvasiven operativen Eingriffs durch einen kleinen Hautschnitt zugänglich gemacht und mit Hilfe einer eingeführten Miniaturkamera der Gelenkspalt inspiziert. Je nach Befund können unterschiedliche therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden.

Zu den vom G-BA geprüften arthroskopischen Verfahren bei Gonarthrose zählen die Gelenkspülung, die Abtragung der Gelenkschleimhaut, die Knorpelglättung und die Meniskusentfernung. Ziel einer therapeutischen Arthroskopie bei Gonarthrose ist es, die mit der Erkrankung einhergehenden Schmerzen zu lindern und die Beweglichkeit des Kniegelenks zu verbessern.

Gonarthrose: Arthroskopie hat keinen Nutzen für den Patienten

„Bei dem nun abgeschlossenen Bewertungsverfahren ist der G-BA der Frage nachgegangen, inwieweit die arthroskopischen Verfahren bei Kniegelenk-Arthrose den behandelten Patienten wirklich nützen. Sind die Beschwerden anschließend geringer? Wie groß ist das Risiko von Nebenwirkungen, beispielsweise Infektionen des Kniegelenks?"

Die Auswertung der wissenschaftlichen Studien habe ein eindeutiges Ergebnis erbracht: "Für die untersuchten arthroskopischen Verfahren bei Gonarthrose konnte im Vergleich zu Scheinoperationen oder einer Nichtbehandlung kein Nutzenbeleg gefunden werden. Genau dies ist aber die Voraussetzung für die Aufnahme oder den Verbleib im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen“, begründete Dr. Harald Deisler, Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung, die Beschlüsse.

Arthroskopie in bestimmten Fällen weiter erstattet

In den Beschlüssen wird jedoch auch klargestellt, dass es Konstellationen gibt, die nicht vom G-BA überprüft wurden und in denen die arthroskopischen Verfahren grundsätzlich weiterhin angewendet werden können. Das sind arthroskopischen Eingriffe, die aufgrund von Traumen, einer akuten Gelenkblockade oder einer meniskusbezogenen Indikation, bei der die bestehende Gonarthrose lediglich als Begleiterkrankung anzusehen ist, durchgeführt werden.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) war mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissensstandes zur Arthroskopie des Kniegelenks bei Gonarthrose beauftragt worden.

Foto: Photographee.eu

Hauptkategorie: Medizin

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