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GKV zahlt künftig Medikamente gegen Alkoholsucht

Dienstag, 25. Februar 2014 – Autor: Cornelia Wanke
Für alkoholabhängige Menschen, die nicht sofort einen Therapieplatz bekommen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung künftig die Kosten für die vorübergehende medikamentöse Therapie. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche beschlossen.

Der Weg zur Abstinenz ist oft lang und schwer – Foto: cmfotoworks - Fotolia

Etwa 74.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr an den Folgen von Alkoholmissbrauch. Rund 9,5 Millionen Menschen konsumieren Alkohol in riskanter Weise, 1,3 Millionen Menschen werden laut Jahrbuch Sucht als alkoholabhängig eingestuft. Der Ausstieg aus der Sucht gelingt meist nur durch eine stationäre Therapie. Doch was, wenn der Wille auszusteigen zwar da ist – der Therapieplatz jedoch fehlt?

Alkoholsucht: Medikament kann ein eine Zwischenlösung sein!

Eine zwischenzeitliche medikamentöse Therapie, die den Betroffenen dabei hilft, weniger Alkohol zu trinken, kann eine erste Lösung sein. „Eine medikamentöse Therapie soll Betroffene dabei unterstützen, weniger Alkohol zu trinken und auf diese Weise zu einer Abstinenztherapie bewegen“, sagte Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des G-BA.  Deshalb sind solche Arzneimittel, die zur Reduktion des Alkoholkonsums zugelassen sind, künftig zu Lasten der GKV verordnungsfähig. 

In diesen Fällen könnten entsprechende Medikamente bis zu drei Monate zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. In begründeten Ausnahmefällen sogar noch länger. Eine solche Therapie müsse auf jeden Fall durch Ärzte erfolgen, die über eine entsprechende Behandlungserfahrung verfügten, heißt es beim G-BA.

Völlige Abstinenz bleibt aber das oberste Ziel

„Übergeordnetes Ziel der Behandlung von Menschen mit Alkoholabhängigkeit bleibt aber die völlige Abstinenz, betonte Hecken. Diese habe sich in der medizinischen Rehabilitation und im Bereich der Selbsthilfe bewährt. Allerdings könne es Fälle geben, in denen ein Therapieplatz nicht sofort zur Verfügung steht. Um dafür eine möglichst versorgungsnahe Regelung zu finden, habe der Gemeinsame Bundesausschuss deshalb entschieden, hier eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Patientenvertretung im G-BA trage diese Entscheidung mit, schreibt der G-BA in seiner Pressemitteilung. Der Beschluss des Gremiums muss noch dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt werden.

Foto: fotolia

Hauptkategorien: Berlin , Medizin

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