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Gesundheitsfonds zahlt für Flüchtlingsversorgung

Samstag, 17. Dezember 2016 – Autor:
Die Bundesregierung entnimmt dem Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen mehr als eine Milliarde Euro für die Versorgung von Flüchtlingen. Das Vorhaben ist im neuen Gesetz zur Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) untergebracht.
1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds für Asylbewerber: PsychVVG nimmt Beitragszahler in die Pflicht

1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds für Asylbewerber: PsychVVG nimmt Beitragszahler in die Pflicht – Foto: redaktion93 - Fotolia

Bislang kam der Steuerzahler für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen auf. Doch nun werden die gesetzlich Versicherten zur Kasse gebeten. Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt wurde mit dem neuen „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen, dass dem Gesundheitsfonds im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve zugeführt werden, um „Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten zu finanzieren.“ Ein Teil des Geldes (vermutlich 500 Millionen) soll in die Telematikinfrastruktur fließen, heißt es darin weiter.

Bedenken des Bundesrats ignoriert

Der Bundesrat hatte zunächst große Bedenken angemeldet, schließlich sind Sozialversicherungssysteme ausschließlich für die Beitragszahler da und nicht für Menschen, die noch nie in das System eingezahlt haben. Die Ausschüttung der Liquiditätsreserve sei fachlich nicht zielführend und kurzsichtig, hieß es noch in einer Stellungnahme vom 23. September. Ausdrücklich wies man daraufhin, dass sich in den Liquiditätsreserven die Beiträge der GKV-Versicherten befinden. Die gesundheitliche Versorgung von Asylbewerbern beziehungsweise ALG II-Beziehern stelle allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, so der Bundesrat damals weiter.

Kurioserweise sind diese Bedenken inzwischen aus der Stellungnahme vom 23. September 2016 verschwunden. Die Originalschrift kursiert aber weiterhin im Netz. Am 10. November wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen schließlich vom Deutschen Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats war nicht erforderlich. Am 1. Januar 2017 tritt das Gesetz in Kraft.

PsychVVG tritt 2017 in Kraft

Mit dem PsychVVG wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessern soll.

Die Entnahme von 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds, um wie es heißt, „die vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen“, hat damit nicht das Geringste zu tun. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) spricht von einer “fachfremden“ Verwendung. Kritiker werfen der Bundesregierung vor, die Kosten für die Flüchtlingsversorgung vor den Versicherten zu verschleiern.

Foto: © redaktion93 - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Berlin
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