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Gesetzliche Krankenkassen müssen Vierfachimpfung nicht zahlen

Freitag, 19. Januar 2018 – Autor:
Seit kurzem empfiehlt die STIKO die Vierfachimpfung gegen Grippe. Doch die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur die gängige Dreifachimpfung. Bis auf Ausnahmen.
Vierfachimpfung gegen Grippe: Neuerdings von der STIKO empfohlen, aber noch keine Kassenleistung

Vierfachimpfung gegen Grippe: Neuerdings von der STIKO empfohlen, aber noch keine Kassenleistung

Wer es in diesem Jahr richtig machen wollte, hat sich gegen Grippe impfen lassen. Allerdings schützt der gängige Dreifachimpfstoff in diesem Jahr nur bedingt. Denn gegen Influenza-B-Viren der Yamagata-Linie wirkt der Impfstoff nicht. Aber mehr als die Hälfte aller bisher nachgewiesenen Influenza-Fälle wurde genau durch dieses Virus verursacht. Die Gefahr, sich trotz Impfung mit Grippe anzustecken, ist also groß.

Am 11. Januar hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) nun die Vierfachimpfung empfohlen bzw. ihre Entscheidung vom November 2017 im Epidemiologischen Bulletin begründet. Der sogenannte tetravalente Impfstoff schützt auch vor Influenza B Viren der Linie Yamagata, ist aber deutlich teurer als der Dreifachimpfstoff.

Kassen zahlen nur den günstigeren Impfstoff

Aus Kostengründen zahlen die 110 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bisher nur den günstigeren Impfstoff. Das RKI rät, im Einzelfall bei den Kassen nachzufragen. Denn es gibt Ausnahmen. Manche Kassen, etwa die DAK, zahlen die Vierfachimpfung für Risikogruppen. Doch verpflichtet sind sie dazu nicht. In den Schutzimpfungsrichtlinien ist bislang nicht geregelt, ob für die Grippeimpfung ein Drei- oder Vierfachimpfstoff zu verwenden ist. Diesen Spielraum können die Kassen nutzen.

Nun liegt der Ball beim Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA. Der will nach eigener Auskunft zügig darüber entscheiden, ob diese Empfehlung auch in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen wird. Erst wenn der G-BA grünes Licht gibt und der Beschluss vom Bundesgesundheitsministerium mitgetragen wird, ist die GKV verpflichtet, den Vierfachimpfstoff für die entsprechenden Zielgruppen zu bezahlen. Das kann allerdings dauern. Laut Gesetz muss der G-BA eine Entscheidung binnen drei Monaten treffen. Dann dürfte die Grippesaison längst vorüber sein.

Schutz vor B Viren der Yamagata-Linie fehlt dieses Jahr

Die im Grippe-Impfstoff verwendeten Viren werden jährlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) neu festgelegt. Nicht zum ersten Mal lag die WHO daneben. Wer Glück hat und vorletztes Jahr eine Grippeschutzimpfung bekommen hat, ist möglicherweise noch geschützt. Die Yamagata-Linie, die im jetzigen Dreifachimpfstoff fehlt, war in dem Grippeimpfstoff der Saison 2015/16 enthalten.

Bis zur Grippesaison 2012/13 gab es ausschließlich Dreifachimpfstoffe gegen die saisonale Grippe. Seit der Saison 2013/14 sind auch Vierfachimpfstoffe in Deutschland verfügbar, die eine zweite B-Virus-Linie enthalten.

Dass die gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt Impfungen zahlt, war nicht immer so. Erst seit dem 1. April 2007 sind Schutzimpfungen Pflichtleistungen. Seither wird eben auch die Grippeimpfung für die von der STIKO genannten Risikogruppen bezahlt. Dazu gehören unter anderem Menschen ab 60, Schwangere und medizinisches Personal. Manche Krankenkassen zahlen die Impfung für all ihre Versicherten. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. 

Foto: pixabay Freie kommerzielle Nutzung

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin , Berlin
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