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G-BA schließt Versorgungslücke bei Schizophrenie

Donnerstag, 23. Oktober 2014 – Autor: Cornelia Wanke
Bei einer Schizophrenie, schizotypen oder wahnhaften Störungen sowie bei einer bipolaren affektiven Störung kann nun regelhaft eine Psychotherapie verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung die Psychotherapie-Richtlinie dem aktuellen Forschungsstand angepasst.

Mehr Psychotherapie für Schizophrenie-Patienten ist nun laut G-BA erlaubt – Foto: johannesspreter - Fotolia

Damit könnten psychotische Störungen von jetzt an ambulant und in allen Phasen der Erkrankung psychotherapeutisch behandelt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Diese Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung sei dringend geboten, da es sich bei psychotischen Erkrankungen meist um besonders schwere Störungen handele, die mit erheblichen psychosozialen Beeinträchtigungen verbunden sind. Darüber hinaus sei im stationären Bereich die psychotherapeutische Versorgung oftmals nicht ausreichend.

Leitlinien sehen Psychotherapie schon lange als wesentlichen Bestandteil der Therapie bei Schizophrenie 

„Psychotherapie ist ein unerlässlicher Bestandteil der evidenzbasierten Versorgung einer Schizophrenie. Internationale und deutsche Leitlinien empfehlen uneingeschränkt, dass diesen Patienten in allen Phasen der Erkrankung, auch in der akuten Phase, Psychotherapie angeboten werden soll“, schreibt die BPtK. Zahlreiche klinische Studien hätten die Wirksamkeit der Psychotherapie sowohl in der akuten Phase der Erkrankung als auch bei andauernden psychotischen Symptomen belegt. Insofern sei die Änderung der Richtlinie konsequent.

Begrenzte Indikationsbeschreibung führte zu unbefriedigender Versorgungssituation

Bislang sah die Psychotherapie-Richtlinie vor, dass Psychotherapie nur sehr eingeschränkt bei psychischer Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen angewendet werden darf. „Diese begrenzte Indikationsbeschreibung hatte wesentlich dazu beigetragen, dass Patienten mit Schizophrenie ambulant kaum psychotherapeutisch behandelt wurden“, so die BPtK. Die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie geht auf eine gemeinsame Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Dachverbandes Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie (DDPP) zurück. BPtK und DDPP hatten sich im Mai 2012 in einem Schreiben an den G-BA gewandt und auf die Notwendigkeit einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der Indikationsbeschreibung in der Psychotherapie-Richtlinie hingewiesen.

Foto: Johannesspreter - Fotolia.

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