Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung fünf Handlungsfelder benannt, die er in Zukunft mit besonderer Priorität unter die Lupe nehmen will, da es hier nach Meinung vieler Experten mit der Qualität der Versorgung am meisten hapert. Die Auswahlkriterien für die Indikationen waren die Krankheitshäufigkeit, die Anzahl der Neuerkrankungen pro Jahr, das vermutete Verbesserungspotenzial und der Versorgungsbedarf. Zu großen Teilen betreffen die benannten Problemfelder auch die hausärztliche Versorgung.
Folgende Indikationen wurden vom G-BA als besonders verbesserungsfähig benannt:
- Diabetischer Fuß: Jährlich müssen bei Typ-2-Diabetikern insgesamt 20.000 Amputationen vorgenommen werden. Diese Zahl bezeichnete Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung, als „erschreckend“. Nach Meinung von Experten würde sich die Häufigkeit von Amputationen bei verbesserter Versorgung der Patienten drastisch senken lassen.
- Schlaganfall: Besonders die Frühversorgung ist entscheidend für die Prognose eines Patienten nach einem Schlaganfall. Durch eine möglichst schnelle Behandlung lassen sich Sterblichkeit und andauernde Pflegebedürftigkeit verringern. Dennoch erhält bisher nur jeder vierte Schlaganfall-Patient eine optimale Frühversorgung.
- Minimalinvasive Herzklappen-Eingriffe: Hier bezeichnete der G-BA eine schwer überschaubare Methodenvielfalt als besonderes Problem.
- Entlassmanagement: Bisher wurden dafür keine Standards entwickelt, obwohl in den Krankenhäusern ein Entlassmanagement gesetzlich vorgeschrieben ist. Gerade aufgrund der durch den Kostendruck weiter sinkenden Verweildauer im Krankenhaus wird der Übergang zwischen stationärer Behandlung und ambulanter Versorgung beziehungsweise Rehabilitation immer wichtiger.
- Tonsillektomie: Für die Mandelentfernung ist die Häufigkeit der Indikation regional bisher sehr unterschiedlich.
Qualitätsziele klar definieren
2012 hatte der G-BA eine Übersicht für die Prozessschritte und Ergebnisse für das Themenfindungs- und Priorisierungsverfahren (TuP-Verfahren) verabschiedet, das einer Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung dienen soll. „Das TuP-Verfahren leistet einen wertvollen Beitrag auf dem Weg zu einem lernenden Versorgungssystem. Erkenntnisse aus Epidemiologie und Versorgungsforschung fließen nunmehr systematisch in die Auswahl von Qualitätssicherungsthemen ein“, erklärt Klakow-Franck.
„Zu den weiteren Vorteilen des TuP-Verfahrens zählt, dass Qualitätsverbesserungspotenziale und angestrebte Qualitätsziele des beantragten neuen Qualitätssicherungsverfahrens klar definiert und wissenschaftlich untermauert sein sollen“, so Klakow-Franck weiter. „Zusätzlich sind Machbarkeitsgesichtspunkte sowie das Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu beachten."
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