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G-BA beschließt Blaupause für ASV von Krebspatienten

Freitag, 21. Februar 2014 – Autor:
Gestern hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die ambulante spezialfachärztliche Versorgung von Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle geregelt. Was der G-BA als Fortschritt feiert, bezeichnen Vertreter von Krankenhäusern als herben Rückschlag für Krebspatienten.
G-BA Mitglied Klakow-Franck:  Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung von Krebspatienten nimmt Gestalt an

G-BA Mitglied Klakow-Franck: Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung von Krebspatienten nimmt Gestalt an

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) sieht vor, dass Patienten mit schweren Erkrankungen von einem Behandlungsteam aus Fachärzten nach bestimmten Qualitätsvorgaben behandelt werden. Nach Auffassung des G-BA soll dieses Modell künftig die Versorgungsqualität der Patienten verbessern. „Die Neugestaltung des Paragraphen 116 b im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes hat uns die große Chance eröffnet, die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit komplexen oder seltenen Erkrankungen zu verbessern“, sagt etwa Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses. Doch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht das etwas anders. Nachdem der G-BA gestern die ambulante spezialfachärztliche Versorgung für Patienten mit schweren Verlaufsformen von gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle konkretisiert hatte, hat die DKG massive Kritik an dem Beschluss geübt.

Ambulante Weiterversorgung in der Klinik meist nicht mehr möglich

„Der heute getroffene Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses stellt einen herben Rückschritt für die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Krebspatienten dar", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum am Donnerstag. Vielen tausenden Patientinnen und Patienten vornehmlich mit Darm- oder Magenkrebs werde dadurch die Möglichkeit der ambulanten Behandlung durch Krebsspezialisten an Krankenhäusern verwehrt. Bislang sei eine ambulante Behandlung von gesetzlich Versicherten an Krankenhäusern möglich gewesen. Fortan sei dies im Wesentlichen nur noch bei sehr fortgeschrittenen Krebserkrankungen und sehr schlechter Prognose möglich.

In der Tat bleibt nun vielen Krebspatienten die ambulante (Weiter-)Versorgung im Krankenhaus versagt. So ist laut G-BA Beschluss künftig keine ambulante Nachsorge durch die Krebsspezialisten der Kliniken mehr ambulant möglich, obwohl es sich hier oftmals um sehr kranke Patienten nach sehr komplexen Behandlungen handelt. Auch dürfen Kliniken keine ambulante Diagnostik mehr bei Verdacht auf Krebs durchführen.

Der G-BA-Beschluss ist die Blaupause für alle anderen Krebserkrankungen

Der G-BA hat in seinem gestrigen Beschluss Details zur Diagnostik, Behandlung und Beratung von Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle geregelt. Außerdem enthält der Beschluss Regelungen von personellen, sachlichen und organisatorischen Anforderungen an Vertragsärzte und Krankenhäuser, die eine solche Versorgung anbieten wollen. Die Konkretisierung gilt als Steilvorlage für die ASV in der Onkologie. „Mit dem heutigen Beschluss wurde die Blaupause für alle weiteren Anlagen zu onkologischen Erkrankungen geschaffen. Wir haben zudem noch offene Grundsatzentscheidungen zum Beispiel zur Definition der schweren Verlaufsformen getroffen und werden nun Zug um Zug nach diesem Muster alle weiteren Anlagen abarbeiten“, sagte G-BA Mitglied Klakow-Franck.

In der kommenden Woche will der G-BA die Beratung der Anlage zu Gynäkologischen Tumoren regeln, parallel dazu werden die Beratungen zu den seltenen Erkrankungen fortgesetzt. Im Dezember hatte der G-BA bereits eine Konkretisierung der ASV zur Behandlung von Tuberkulose und Mykobakteriose beschlossen.

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Medizin

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