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Fürstliches Gehalt für Oberin?

Montag, 25. Mai 2015 – Autor: Julia Frisch
Eine „Gehaltsaffäre“ erschüttert derzeit die Berliner DRK-Schwesternschaft. Ihre ehemalige Oberin soll ein Jahresgehalt von über 500.000 Euro bekommen haben.
Ein fürstliches Gehalt soll eine ehemalige Oberin der Berliner DRK-Schwesternschaft bekommen haben.

Viel, vielleicht zuviel Geld soll die ehemalige Oberin der DRK-Schwesternschaft in Berlin bekommen haben. – Foto: eyetronic - Fotolia

Ein Bericht des rbb-Fernsehmagazins „Klartext“ sorgt für Empörung vor allem unter den DRK-Krankenschwestern, die in der Schwesternschaft Mitglied sind. Die bis Ende 2012 im Amt befindliche Oberin der Schwesternschaft, Heidi Schäfer-Frischmann, soll dem Bericht zufolge in den Jahren 2009 bis 2010 ein Jahresgehalt von 360.000 Euro und zusätzlich einen jährlichen Boni von 180.000 Euro für besondere Leistungen bekommen haben. „Wenn das  stimmt, ist das bei dem, was wir Krankenschwestern verdienen, eine Frechheit“, ärgert sich eine DRK-Krankenschwester aus dem Norden Berlins.

Die vom rbb genannten Zahlen wurden von der Schwesternschaft bisher weder bestätigt noch ausdrücklich dementiert. Diskutiert wird nun, ob ein solches Entgelt für die Oberin eines gemeinnützigen Vereins überhaupt angemessen ist.  Als Vergleich wird in Medien zum Beispiel auf den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikkonzerns Vivantes verwiesen, der 440.000 Euro verdiente. Und auch der Vorstandschef der Techniker Krankenkasse, die immerhin 9,3 Millionen Versicherte betreut, kassierte für seine Arbeit 2014 „nur“ knapp 297.000 Euro. 

Wirtschaftsprüfer gehen fürstlichem Gehalt nach

Im Auftrag der Schwesternschaft prüft derzeit eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Sachverhalt und die Angemessenheit der Gehaltszahlungen.  Die jetzige Oberin der Schwesternschaft und Nachfolgerin von Schäfer-Frischmann, Doreen Fuhr, wies bereits mehrfach darauf hin, dass ihr Gehalt „nicht annährend so hoch“ sei wie „der in den Raum gestellte Betrag“ ihrer Vorgängerin.

Der Verband der Schwesternschaften vom DRK, die Dachorganisation der 33 rechtlich selbstständigen Schwesternschaften, betonte, dass Bezüge in dieser Höhe unangebracht seien, sollten die Vorwürfe stimmen. In die gleiche Richtung gehen Äußerungen des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes (DRK).

Vorstand teilweise zurückgetreten

Aufgabe der Oberin ist es, die Richtlinien der Vereinsarbeit zu bestimmen. Sie ist eine Art „Vorstandsvorsitzende“ und in Berlin für 1100 Vereinsmitglieder, meist Krankenschwestern, zuständig. Sie hat zudem die Leitung des Pflegebereichs in vier Kliniken und einer Pflegeeinrichtung inne. 

Das Gehalt der Oberin wird nicht von der Mitgliederversammlung, sondern vom Vorstand beschlossen.  Es sollte sich grundsätzlich an der Oberinnen-Ordnung des Verbandes orientieren. Vier Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands in Berlin haben inzwischen ihre Ämter zur Verfügung gestellt: Peter M. Kupsch, Heike Ruge-Mydlak, Dr. Milos Stefanovic und Diane Bedbur. Sie begründeten diesen Schritt mit der „besonders hohen moralischen Verantwortung als Vorstandsmitglieder der DRK Schwesternschaft Berlin“. 

 Foto: eyetronic - fotolia.de

Hauptkategorien: Personen , Berlin

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