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Für Cannabis-Patienten gelten andere Regeln beim Autofahren

Freitag, 7. April 2017 – Autor:
Cannabis wurde kürzlich als Schmerzmittel freigegeben. Dass die betroffenen Patienten Autofahren dürfen, hat nun die Bundesregierung auf Anfrage der „Linken“ klargestellt. Allerdings müssen sie fahrtüchtig sein.
Besser die Bescheinigung vom Arzt dabei haben: Grundsätzlich dürfen Cannabis-Patienten Autofahren

Besser die Bescheinigung vom Arzt dabei haben: Grundsätzlich dürfen Cannabis-Patienten Autofahren – Foto: ©Dima - stock.adobe.com

Normalerweise ist das Autofahren unter Einfluss von Cannabis verboten. Wer mit dem Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut erwischt wird, dem drohen genau wie beim Alkohol Bußgelder und ein zeitweiser Führerscheinentzug. Das gilt auch dann, wenn dem Autofahrer nicht klar ist, ob THC noch nachweisbar ist. Dies hat der Bundesgerichtshof soeben in einem Urteil bestätigt.

Doch was ist, wenn Cannabis als Schmerzmittel verordnet wird? Machen sich die Patienten dann strafbar, wenn sie Autofahren? Diese Frage hat „Die Linke“ Fraktion der Bundesregierung gestellt. Hintergrund ist die jüngste Änderung des Betäubungsmittelgesetztes, wonach ausgewählte Schmerzpatienten Cannabis auf Rezept erhalten dürfen.

Cannabis genießt die gleichen Rechte wie andere Dauermedikationen

In einem Schreiben vom 27. März bestätigt die Bundesregierung, dass für Cannabis-Patienten andere Regeln gelten als für Haschischraucher. „Bei bestimmungsgemäßer Einnahme fahren Cannabispatientinnen und Cannabispatienten nicht unter Rausch. Erst durch den Einsatz von Cannabismedizin sind sie überhaupt in der Lage, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen“, heißt es in dem Papier. Demnach drohen Cannabis-Patienten keine Sanktionierungen nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), wenn Cannabis zu medizinischen Zwecken von einem Arzt verordnet wurde. „Cannabispatientinnen und -patienten werden hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen bzw. die ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben“, so die Bundesregierung.

Als Rauschmittel bleibt Cannabis am Steuer verboten

Die Einnahme muss jedoch „bestimmungsgemäß“ sein. Das heißt, wird das Schmerzmittel als Rauschmittel zweckentfremdet, gelten die üblichen Regeln, nämlich dass Autofahren unter Drogeneinfluss verboten ist. Zudem muss die Fahrtauglichkeit gewährleistet sein. Hier vertraut die Politik auf das Verantwortungsbewusstsein der Patienten, die selbst einschätzen müssten, ob sie noch ein Fahrzeug führen können.

Schwierigkeiten können Cannabis-Patienten dennoch bekommen. Geraten sie in eine Verkehrskontrolle, müssen sie ihren Ausnahmestatus belegen. Gesetzlich sind sie zwar nicht verpflichtet, eine Bescheinigung des Arztes mit sich zu führen. Praktisch hat das jedoch viele Vorteile.

Mit Stand vom 10. März dürfen rund 1.061Menschen in Deutschland Cannabis legal verwenden. Diese Ausnahmegenehmigungen erhalten Patienten, die auf keine anderen Medikamente ansprechen. Die häufigsten Indikationen sind Schmerz, ADHS, Spastiken und Depressionen.

Foto: © codiarts - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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