Extremkostenbericht: Unikliniken leiden unter teuren Fällen
Für sehr kranke Menschen sind sie oft die letzte Rettung: Universitätskliniken und große Krankenhäuser der Maximalversorgung. Sie haben Ressourcen, die kleinere Krankenhäuser nicht haben, etwa interdisziplinäre Spezialistenteams, aufwändige Medizintechnik oder Speziallabore und Pathologien. Darum behandeln diese Kliniken überproportional viele aufwändige und eben auch extrem teure Fälle. Der Nachteil: Da Kliniken nach Fallpauschalen und nicht nach Aufwand bezahlt werden, bleiben die großen Häuser auf ihren Mehrkosten sitzen. Pro Haus summiert sich das Defizit auf etwa 3,5 Millionen Euro im Jahr. Das zeigt der zweite Extremkostenbericht, den die Selbstverwaltung aus Deutscher Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung am Mittwoch vorgelegt hat.
Überproportional viele unterfinanzierte Fälle
Der Bericht zeigt noch eine andere Ungerechtigkeit: Während Universitätsklinika und Maximalversorger überproportional viele unterfinanzierte Fälle haben, haben die anderen Krankenhäuser überdurchschnittlich viele überfinanzierte Fälle. „In größeren Krankenhäusern werden tendenziell mehr Patienten mit ungewöhnlichen oder besonders schweren Krankheitsverläufen behandelt. Der Vorhalteaufwand ist entsprechend hoch. Das Entgeltsystem trägt diesen leistungs- und strukturbedingten Kostenunterschieden nicht ausreichend Rechnung“, kritisiert der Vorsitzende des Verbands der Universitätsklinika (VUD) Prof. D. Michael Albrecht.
Einige Fallpauschalen für Extremkostenfälle wurden bereits angehoben
Um der klaffenden Schere besser gerecht zu werden, hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im vergangenen Jahr die Fallpauschalen für einige aufwändige und teure Fälle bereits angehoben. In der Kinderonkologie bilden die mittlerweile veränderten Fallpauschalen das Leistungsgeschehen jetzt besser ab als früher. Das sei anzuerkennen, sagt Albrecht, „ändert jedoch nichts daran, dass Universitätsklinika und Maximalversorger hier weiterhin erhebliche Finanzierungslücken haben.“ Darüber hinaus bestehe das Ungleichgewicht in der Vergütung zwischen den unterschiedlichen untersuchten Krankenhausgruppen im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert fort. „Ein schlichtes „Weiter so“ ist keine Option.“
Der Extremkostenbericht wird nach dem Willen des Gesetzgebers vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstellt. Die gesetzliche Grundlage liefern das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 und das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Darin heißt es: "Entstehen bei Patienten mit außerordentlichen Untersuchungs- und Behandlungsabläufen extrem hohe Kostenunterdeckungen, die mit dem pauschalierenden Vergütungssystem nicht sachgerecht finanziert werden (Kostenausreißer), sind entsprechende Fälle zur Entwicklung geeigneter Vergütungsformen vertieft zu prüfen."
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