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Ethikrat sieht keine Sonderrechte für Geimpfte – mit Ausnahmen

Freitag, 5. Februar 2021 – Autor:
Der Deutsche Ethikrat hat eine klare Meinung, wenn es um die Frage von Sonderregelungen für Geimpfte geht. Am Donnerstag hat das Gremium eine ausführliche Ad-hoc-Empfehlung dazu veröffentlicht.
Dürfen Geimpfte bald wieder ohne Maske einkaufen gehen? Der Deutsche Ethikrat spricht eine Empfehlung aus

Dürfen Geimpfte bald wieder ohne Maske einkaufen gehen? Der Deutsche Ethikrat spricht eine Empfehlung aus – Foto: © Adobe Stock / Ljupco Smokovski

Sollen Geimpfte mehr Freiheiten bekommen? Zum Beispiel keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen müssen oder wieder große Feste feiern dürfen? Solche Fragen kamen noch vor dem Start des Impfprogramms auf.

Nun hat der Deutsche Ethikrat eine Ad-hoc-Empfehlung dazu veröffentlicht. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verbietet sich die individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen nach Ansicht des Ethikrates schon deshalb, weil die Möglichkeit einer Weiterverbreitung des Virus durch Geimpfte nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann", heißt es in dem Papier.

Mund-Nasenschutz weiterhin zumutbar

Anders jedoch, wenn sich herausstellen sollte, dass die Impfung mit Gewissheit auch vor einer Übertragung schützt. In diesem Fall sei eine individuelle Rücknahme von Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen zu rechtfertigen. Dabei wären allerdings auch Fragen der Gerechtigkeit sowie der Folgen für die Akzeptanz der Impfstrategie zu berücksichtigen. „Das Befolgen vergleichsweise weniger eingriffsintensiver Maßnahmen wie Abstandsregeln und Maskenpflicht kann man auch Geimpften in jedem Fall weiterhin zumuten“, schreibt der Deutsche Ethikrat.

Vertragsfreiheit ist auch ein hohes Gut

Doch wie sieht es bei privaten Anbietern aus, etwa Geschäften oder Hotels? Können diese Unternehmen zum Beispiel Ungeimpften den Zutritt verwehren und nur noch Geimpfte bedienen? Hier sei grundsätzlich die Vertragsfreiheit privater Anbieter zu berücksichtigen, schreibt der Ethikrat. Die Vertragsfreiheit meint: Private Unternehmen können ihre Dienstleistungen und Waren verkaufen, an wen sie wollen. Ein Restaurantbesitzer etwa kann frei entscheiden, dass er bestimmte Personen nicht bewirten möchte. Einschränkungen dieser Freiheit können nach Ansicht des deutschen Ethikrats jedoch gerechtfertigt sein bei Angeboten, „die für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unerlässlich sind.“

Neue Freiheiten für Heimbewohner

Explizit mehr Freiheiten für Geimpfte fordert der Ethikrat für eine bestimmte Personengruppe: Bewohner von Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen. Die in solchen Einrichtungen geltenden Ausgangsverbote bzw. -einschränkungen und Beschränkungen von Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten sollten für die dort Lebenden aufgehoben werden, sobald sie geimpft wurden. „Angesichts der erheblichen Belastungen, welche diese Personengruppe bereits im Verlauf der Pandemie erlebt hat, kann dies ethisch gerechtfertigt werden.“

Interessant ist, was das Gremium grundsätzlich zu den staatlichen Freiheitsbeschränkungen sagt: Die tiefgreifender Einschränkungen des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens seien ohnehin nur solange gerechtfertigt sind, wie die Versorgung schwer erkrankter Covid-19-Patienten das Gesundheitssystem akut zu überlasten drohe.

Hauptkategorien: Corona , Gesundheitspolitik , Medizin
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