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Erweiterter Ultraschall in der Schwangerschaft

Donnerstag, 11. Juli 2013 – Autor: Anne Volkmann
Seit Anfang Juli 2013 haben Frauen die Möglichkeit, im zweiten Drittel ihrer Schwangerschaft eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung in Anspruch zu nehmen. Das sehen die neuen Mutterschafts-Richtlinien vor. Doch es regt sich auch Kritik.
Erweiterter Ultraschall in der Schwangerschaft

Mit Ultraschall lassen sich Fehlbildungen beim Ungeborenen erkennen

Zur normalen Schwangerschaftsvorsorge gehören drei Ultraschalluntersuchungen, die üblicherweise im dritten, im sechsten und im achten Schwangerschaftsmonat durchgeführt werden. Seit Juli 2013 haben Schwangere nun die Möglichkeit, bei der zweiten Untersuchung zu entscheiden, ob sie – wie bisher – eine Basis-Ultraschalluntersuchung oder aber eine erweiterte Ultraschalluntersuchung durchführen lassen wollen.

Bei dem erweiterten Ultraschall wird der Fötus noch umfassender als bisher auf mögliche Fehlbildungen untersucht. Bisher wurde beim Screening im zweiten Schwangerschaftsdrittel nur die Größe des Kopfes, des Bauches und der Oberschenkelknochen gemessen sowie die Position der Plazenta in der Gebärmutter festgestellt. Bei der neuen Untersuchung sollen unter anderem die Form von Kopf und Hirnkammern genauer betrachtet und andere Organe wie Herz, Magen oder Harnblase einer konkreteren Analyse unterzogen werden.

Kritik an neuer Ultraschall-Untersuchung in der Schwangerschaft

Schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung regte sich bei Gynäkologen und Verbänden Kritik. So wird moniert, dass die Frauenärzte nur einen kurzen Online-Test absolvieren müssen, um die neue Untersuchung durchführen zu dürfen. Zudem würde den schwangeren Frauen nun vorgegaukelt, eine wirklich umfassende Untersuchung ihres ungeborenen Kindes zu erhalten. Diese gebe es aber nach wie vor nur bei einem speziell ausgebildeten Pränatalmediziner.

Ähnlich äußert sich auch Professor Annegret Geipel, Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM). Sie erklärt, dass die neuen Mutterschaftsrichtlinien zwar eine Steigerung der Qualität des Ultraschallscreenings darstellten. „Doch wir erreichen damit bei Weitem nicht die Anforderungen, die in anderen europäischen Ländern für eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gelten“, so Geipel. Eine weiterführende „Feindiagnostik“ bei einem Pränatalmediziner sei nach wie vor nur vorgesehen, wenn beim Basisultraschall Auffälligkeiten entdeckt würden. In anderen Ländern wie beispielsweise Großbritannien wird hingegen allen Frauen um die 20. Schwangerschaftswoche eine gezielte Untersuchung von Fehlbildungen in einem Pränatalzentrum angeboten.

Frühe Diagnostik kann Leben retten

Kritisiert wird auch die Formulierung auf dem neuen Merkblatt zur Ultraschalluntersuchung, in der das Recht auf Nichtwissen der Mutter erwähnt wird. Damit werde suggeriert, es gehe bei der Untersuchung nur um die Frage, ob eine Mutter ein (möglicherweise) krankes Kind bekommen möchte oder nicht. Experten weisen aber darauf hin, dass auch einige Krankheiten besser behandelt werden können, wenn sie schon vor der Geburt festgestellt werden. Auch die DEGUM betont, dass für Kinder mit schweren Fehlbildungen die vorgeburtliche Diagnose lebensrettend sein kann.

Je früher man über mögliche Schädigungen Bescheid weiß, umso gezielter kann die weiterführende Behandlung organisiert werden, erklären die Experten. So müssen Kinder mit schweren angeborenen Herzfehlern direkt nach der Geburt in einer kardiologischen Klinik betreut und oft sogar sofort operiert werden. Auch darauf, so die Forderung, sollte in dem Merkblatt hingewiesen werden.

Foto: © Light Impression - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin

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