Erstmalig - Branchentarifvertrag Altenpflege in Bremen?
Die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen (LAG FW) zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände haben der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di angeboten, Verhandlungen über einheitliche Tarifbedingungen in der Altenpflege aufzunehmen. Eine vergleichbare Initiative für eine ganze soziale Branche habe es bislang in keinem anderen Bundesland gegeben, meldet die dortige Arbeitsgemeinschaft.
Die Verbände begründen ihr Vorgehen mit Verwerfungen und teils unhaltbaren Zuständen in der Vergütung von Pflegeleistungen. „Der vom Gesetzgeber gewollte Wettbewerb in der Pflege darf nicht dazu führen, dass Anbieter mit fairen Löhnen unter extremen wirtschaftlichen Druck geraten. Ein Wettbewerb auf Kosten der Arbeitsbedingungen ist nicht akzeptabel", begründet LAG-Vorstandssprecher Arnold Knigge das Angebot zu Verhandlungen.
Allgemeinverbindliche tarifliche Regelungen für gleiche Rahmenbedingungen in der Pflege
Zustimmung erhält er dafür vom BKSB – Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen. Dieser hatte jüngst den Vorstoß der Arbeits- und Sozialminister der Länder für eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen begrüßt. Ziel des BKSB ist es, „endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen“ zu schaffen, sagt dessen Vorsitzender Otto B. Ludorff in Köln.
„Die AOK Nordost wäre dabei und würde den Abschluss akzeptieren", versicherte Sozialminister Günter Baaske (Brandenburg) anlässlich einer Pflege-Dialog-Veranstaltung seines Ministeriums in Eberswalde (Barnim). Baaske gilt seit langem als Befürworter eines Tarifvertrags Altenpflege und bestätigt, dass auch in Brandenburg Gespräche hierzu stattfinden. Sollte es dort zu einem Abschluss kommen, würde er diesen gerne als allgemeinverbindlich erklären.
Tarifpflicht in der Pflege: Sozialminister der Länder wollen Stärkung
Wesentlich unterstützt wird er dabei von den Arbeits- und Sozialministerinnen und -ministern, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Diese haben auf ihrer 90. Konferenz in Magdeburg im letzten November mit breiter Mehrheit einen Antrag von Rheinland-Pfalz zur Steigerung der Tarifbindung und Stärkung des Tarifvertragssystems beschlossen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zur Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung (AEV) von Tarifverträgen zu ergreifen.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung heißt es denn auch, dass die AEV nach dem Tarifvertragsgesetz angepasst und erleichtert werden soll. So soll es in Zukunft nicht mehr erforderlich sein, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ausreichend soll das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses sein.
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