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Erneute Lieferengpässe bei Krebsmittel Melphalan

Donnerstag, 17. Dezember 2015 – Autor:
Onkologen sind sauer: Das Krebsmittel Melphalan ist abermals von einem Lieferengpass betroffen. Es könnte zu Todesfällen kommen.
Die Vorräte von Krebsmittel Melphalan sind knapp: Die DGHO kritisiert die Untätigkeit der Bundesregierung

Die Vorräte von Krebsmittel Melphalan sind knapp: Die DGHO kritisiert die Untätigkeit der Bundesregierung

Müssen in Deutschland Menschen sterben, weil ein Pharmakonzern sein Krebsmedikament Alkeran (Wirkstoff Melphalan) nicht liefern kann? Genau das befürchten Onkologen. Ein Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) sagte am Mittwoch, es sei absehbar, "dass die Lieferengpässe bei Krebsmedikamenten Leben kosten werden." Melphalan ist ein lebenswichtiges Standardmedikament für Patienten mit Multiplem Myelom, einem lymphatischen Knochenkrebs. Das Zytostatikum gehört seit Jahrzehnten zur Standardtherapie bei älteren Patienten. Jüngere Patienten erhalten das Mittel hochdosiert im Rahmen einer Stammzelltransplantation, was deren Überlebensprognose signifikant verbessert.

Keine Ende der Lieferschwierigkeiten in Sicht 

Es ist nicht das erste Mal, dass Melphalan nur noch eingeschränkt lieferbar ist. Erst im vergangenen Sommer war das Krebsmittel von einem fünfwöchigen Lieferengpass betroffen. Damals wie heute wurde darum gebeten, Behandlungen von Patienten nur dann zu beginnen, wenn die Versorgung sichergestellt ist. Zurzeit ist nicht absehbar, ab wann Melphalan wieder uneingeschränkt lieferbar sein wird.

Lieferprobleme wie bei Melphalan treten auch bei anderen lebenswichtigen Krebsmedikamenten auf. Wenn der Patentschutz abgelaufen ist, lohnt sich die Herstellung oft kaum. Darum gibt es für diese Arzneimittel oft nur noch wenige Hersteller. Im Fall von Melphalan nur einen einzigen, nämlich den Pharmakonzern Aspen.

Empörung über die Untätigkeit der Bundesregierung

Das deutsche Arzneimittelgesetz verlangt von Pharmazeutischen Unternehmen und Betreibern von Arzneimittelgroßhandlungen, eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung des Arzneimittels sicherzustellen. Doch diese Vorschrift wird offenbar nicht so genau genommen. „Es gibt keinerlei strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Sanktionen bei Nicht-Befolgung", kritisiert DGHO-Sprecher Prof. Mathias Freund. „Wir fordern die Bundesregierung zum Handeln auf“, sagte er. Die DGHO habe bereits vor zwei Jahren detaillierte Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen gemacht, „die wir hiermit erneuern.“

Das Bundesgesundheitsministerium sieht allerdings "keinen unmittelbaren Handlungsdruck", wie es kürzlich auf eine kleine Anfrage im Bundestag mitteilte. Man führe Gespräche mit der Industrie, den Pharmadialog, hieß es. Angesichts der chronischen Lieferengpässe und drohenden Todesfälle ein ziemlicher Skandal.

© Stefan Yang - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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