Entlassmanagement: Schiedsspruch regelt strittige Punkte
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beinhaltet verschieden Maßnahmen, die zur besseren medizinischen Versorgung in Deutschland führen sollen. Ein wichtiger Teil davon ist die Überarbeitung des Entlassmanagements. Denn häufig funktioniert der Übergang von der Klinik zum weiterbehandelnden Arzt oder zur nächsten Versorgungseinrichtung nicht reibungslos. Nicht selten führt das zu Versorgungslücken und sogar zur baldigen erneuten Einweisung der Patienten in ein Krankenhaus.
Seit dem 1. Januar 2016 sollte eigentlich jeder Patient nach einem stationären Aufenthalt einen Entlassplan bekommen, der die unmittelbar erforderlichen Anschlussleistungen festlegt. Die genauen Details dafür sollten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert werden. Doch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) konnten sich nicht einigen. Nun hat ein Schiedsspruch die strittigen Punkte geregelt.
Entlassrezepte sollen reibungslose Versorgung sicherstellen
Wichtigster Teil der Entscheidung: Krankenhäuser können nun stationären Patienten Entlassrezepte für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel für einen Zeitraum bis zu sieben Tagen ausstellen. Auch andere Leistungen wie häusliche Krankenpflege oder Soziotherapie dürfen sie verordnen sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Zudem sind die Kliniken verpflichtet, auf allen Verordnungen die lebenslange Arztnummer (LANR) sowie die Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben. Da die meisten klinischen Ärzte jedoch nicht über eine LANR verfügen, müssen sie sich nun registrieren.
Die DKG kritisiert diesen Schiedsspruch und spricht von einem „bürokratischen Monster“. „Zu diesem formalen Entlassmanagement gehören Aufklärungsgespräche und das Ausfüllen von zwei Formblättern, mit der Möglichkeit des Patienten, datenschutzrechtliche Einwände zu erheben. Zeitlich bedeutet das, dass mindestens 50 Millionen Minuten Arbeitszeit gebraucht werden, das sind circa 100.000 Arbeitstage“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Maßnahmen sind verpflichtend und müssen bei jedem Patienten durchgeführt werden – „ob er es braucht oder nicht“, so Baum.
GKV begrüßt Entscheidung zum Entlassmanagement
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält die Entscheidung hingegen für richtig. Da das Entlassmanagement in die ambulante Versorgung eingreife, müsse es ähnliche Regeln für Klinikärzte wie für Vertragsärzte geben. Der GKV-Spitzenverband spricht von künftigen einheitlichen Standards und einem Gewinn für die Patienten. „Die Entscheidung des Bundesschiedsamtes wird helfen, den Rechtsanspruch der Patienten endlich in allen Krankenhäusern durchzusetzen“, kommentierte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Die neuen Vereinbarungen sollen ab dem 1. Juli 2017 gelten. Der Gesetzgeber hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Maßnahmen bereits Ende 2015 greifen.
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