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EMA hält an AstraZeneca-Impfstoff fest

Montag, 15. März 2021 – Autor:
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hält am AstraZeneca-Impfstoff fest. Nach einem Todesfall haben einige Länder die Impfungen vorerst ausgesetzt. EU-weite Fallzahlen helfen, das Geschehen besser einzuordnen.
Europas Arzneimittelagentur hält nach Berichten über mögliche schwere Nebenwirkungen am AstraZeneca-Impfstoff fest

– Foto: Adobe Stock/Ink Drop

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA hält am AstraZeneca-Impfstoff fest. In zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung gab es in Dänemark einen Todesfall aufgrund von Blutgerinnseln, weitere Personen erlitten Thrombosen. Dänemark, Norwegen, Island und Bulgarien haben die Impfungen daher vorerst ausgesetzt.

Bislang gibt es keine Hinweise, dass der Todesfall in Dänemark mit der Corona-Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca in kausaler Verbindung steht, heißt es jetzt beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Auch aus Österreich wurde ein solcher Todesfall zeitnah zu einer Impfung berichtet, zwei weitere Personen erlitten Lungenembolien. EU-weite Fallzahlen helfen, das Geschehen besser einzuordnen.

Elf Fälle bei 1,2 Millionen Geimpften

Bis zum 10. März 2021 wurden laut EMA 30 Fälle von thromboembolischen Ereignissen bei mehr als fünf Millionen mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpften Personen im Europäischen Wirtschaftsraum gemeldet. Diese Anzahl ist nicht höher als die Zahl der thromboembolischen Ereignisse, die statistisch zufällig in der exponierten Bevölkerung auch ohne Impfung vorkommen würden. Thromboembolien sind nicht so selten und treten pro Jahr bei ein bis drei von 1000 Personen auf.

In Deutschland sind bis zum 11. März 2021 insgesamt elf Meldungen über unterschiedliche thromboembolische Ereignisse bei etwa 1,2 Millionen Impfungen berichtet worden. Vier Personen verstarben.

EMA hält an AstraZeneca-Impfstoff fest

In der Zusammenschau der derzeit verfügbaren Informationen zu den deutschen und internationalen Meldungen zu thromboembolischen Ereignissen nach Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff AstraZeneca gibt es derzeit keinen Hinweis, dass die Impfung diese Erkrankungen verursacht hat, betont das PEI.

Aus seiner Sicht überwiegt der Nutzen der Impfung die bekannten Risiken. So sieht es auch die EMA und hält an dem AstraZeneca-Impfstoff fest.

Schwere allergische Reaktionen auf Nebenwirkungs-Liste

Der Pharmakovigilanz-Ausschuss der EMA (PRAC) hat derweil empfohlen, schwere allergische Reaktionen wie Anaphylaxie und Überempfindlichkeitsreaktionen in die Nebenwirkungsliste des Impfstoffs aufzunehmen.

Das Update basiert auf einer Überprüfung von 41 Berichten über mögliche Anaphylaxie bei rund fünf Millionen Impfungen in Großbritannien. In einigen dieser Fälle sei ein Zusammenhang mit dem Impfstoff wahrscheinlich. Grundsätzlich gilt: Jeder Geimpfte muss 15 Minuten nachbeobachtet werden. Personen, die nach der ersten Dosis des Impfstoffs eine solche Reaktion entwickeln, sollten keine zweite Dosis erhalten.

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