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Elektronische Patientenakte ab sofort in allen Arztpraxen einsetzbar

Freitag, 2. Juli 2021 – Autor:
Gesundheitsdaten wie Medikamente, Behandlungen und Erkrankungen können seit 2021 in einer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Seit dem 1. Juli muss die ePA in allen Arztpraxen einsetzbar sein.
Seit 1. Juli sollen alle Arztpraxen die elektronische Patientenakte auslesenn können

– Foto: Adobe Stock/Agenturfotografin

Welche Medikamente nimmt ein Patient ein, an welchen Erkrankungen leidet er, wie sind die Blutwerte, welche Untersuchungen wurden bereits durchgeführt, wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen liegen in den Aktenschränken der Arztpraxen und Krankenhäuser. Beim nächsten Arztbesuch liegen die Daten oft nicht oder nicht rechtzeitig vor, Untersuchungen werden wiederholt.

Um die Behandlung zu verbessern, gibt es seit 2021 für gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA), in der medizinische Befunde über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg gespeichert werden können. Seit dem 1. Juli müssen alle Arzt-Praxen in der Lage sein, die ePA auszulesen und zu befüllen. Allerdings ist vielerorts die Technik noch nicht auf dem neuesten Stand, so dass es wahrscheinlich nicht gleich bei allen Ärzten klappt. In Krankenhäusern muss die ePA ab Janur 2022 einsetzbar sein, heißt es weiter beim Bundesgesundheitsministerium.

ePA funktioniert über App der Krankenkasse

Die Versicherten entscheiden, ob und wie sie die ePA nutzen wollen. Sie können bestimmen, welche Daten (Schmerztagebücher, Röntgenaufnahmen, Befunde, Arztbriefe) in der Akte gespeichert oder wieder gelöscht werden sollen und welchem Behandler sie die Daten zur Verfügung stellen. Ihre Krankenkasse bietet dafür eine App an, die sich über Smartphone oder Tablet bedienen lässt.

Versicherte, die kein Handy haben oder nutzen möchten, können ihre ePA mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer PIN, die ihnen von ihrer Krankenkasse zugestellt wird, in der Arztpraxis nutzen. Alternativ können sie auch eine dritte Person beauftragen, die ePA über die App zu verwalten.

Patient muss Zugriff erlauben

Ärzte, Therapeuten und Apotheken dürfen erst nach Einwilligung des Patienten und seiner Freigabe, beispielsweise durch eine PIN, auf die ePA zugreifen. Das kann nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum geschehen. Ab 2022 soll der Patient die Zugriffsfreigabe über seine App für jedes Dokument einzeln festlegen können, zum Beispiel kann für die anstehende Untersuchung beim Orthopäden der Befund des Urologen gesperrt sein.

Bei einer Behandlung hat der Patient einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Daten gefüllt wird. Die Ärzte werden dafür honoriert, auch für eine umfangreichere  "Erstbefüllung" zum Beispiel beim Hausarzt. Nach und nach werden weitere Leistungserbringer wie Pflegekräfte und Hebammen Daten in die ePA eintragen können.

Elektronische Patientenakte in allen Arztpraxen einsetzbar

Die elektronische Patientenakte ist nun in allen Arztpraxen einsetzbar. Ab 2022 sollen auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft über die ePA digital abrufbar sein. Die Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur der Versicherte und diejenigen, die dazu berechtigt wurden, können die Inhalte lesen - die Krankenkasse nicht.

Das eRezept ist noch in der Test-Phase, es wird in den nächsten Wochen in der Region Berlin/Brandenburg von Ärzten und Apotheken erprobt. Ab Herbst soll es bundesweit eingeführt werden. Ab 1. Januar 2022 ist es bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Medikamenten Pflicht. Dann gibt es keine Papierrezepte mehr.

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