eCard soll 2015 starten
„Wir bauen hier ein Datenschutznetz auf, das ein Datenschutzniveau hat, was es heute so in Deutschland nicht gibt“, sagte Elmer beim Deutschen Medizinrechtstag am Wochenende in Berlin. Das Sicherheitsniveau der Datenübertragungen liegt nach seinen Angaben „weit oberhalb“ von Onlinebanking-Anwendungen.
„Ein sehr wichtiges Datenschutzfeature ist die Verschlüsselung“, so Elmer. Die Daten sind nur mit zwei Karten zu lesen. Zusätzlich zur eCard wird ein Heilberufeausweis gebraucht, um lesbare Daten freizugeben. Übertragen würden die Daten stets hochgradig verschlüsselt und einzeln. „Wer hier etwas abgreift, bekommt nur Datenmüll“, sagte Elmer mit Blick auf die Furcht vor Ausspähaktionen. Die gematik versteht er als „neutrales Trustcenter für alles, was mit Datenschutz und Vernetzung zu tun hat“.
eCard muss "trotz Datenschutz nutzbar" werden
Den Datenschutz sichert die gematik nach Elmers Angaben in drei Stufen. Schon bei der Einrichtung des Netzes versucht gematik, die Architektur datenschutzsicher zu gestalten. Vor der Inbetriebnahme wird Elmer zufolge jede einzelne Komponente des Netzes erneut auf Datensicherheit geprüft. Im laufenden Betrieb besteht der Datenschutz dann wesentlich in der Überwachung und Analyse von Angriffen auf das Netz. Dazu wird unter anderem der Datenzugriff protokolliert. So soll Missbrauch leichter nachweisbar werden.
Es sei Auftrag der gematik, bei der Übertragung von Patientendaten höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten, so Elmer, aber: „Die Telematikinfrastruktur muss trotz alles Datenschutzes noch nutzbar sein“, forderte er. Damit reagierte er auch auf Kritik aus den Reihen der Ärzte. Sie haben die eingeschränkte Funktionalität der eCard bemängelt.
Notfalldaten-Management ab 2016?
Die Telematikinfrastruktur rund um die elektronische Gesundheitskarte soll 2015 mit dem Stammdatenabgleich als erster Funktion starten. Schon ein Jahr später könnte die Nutzung der Karte für einen medizinischen Notfalldatensatz erfolgen. Das bestätigte Elmer am Wochenende in Berlin. „Wir sind im Moment auf einem ganz guten Weg“, sagte er.
Dabei besteht nach seinen Angaben kein Grund zur Sorge um Datenmissbrauch oder ähnliches. „Für den, der sich mit dem Thema nicht beschäftigt, ändert sich gar nichts“, sagte Elmer. Anwendungen wie der Notfalldatensatz sind komplett freiwillig. Patienten müssen selbst entscheiden, welche Daten als Notfalldaten oder für bestimmte andere Ärzte vorgehalten werden sollen. Der Speicherung solcher medizinischer Daten müssen sie dann in jedem Einzelfall ausdrücklich zustimmen. Dabei hält Elmer es für sinnvoll, wenn Patienten vom Arzt beraten werden, für welche Daten eine Vorhaltung im Notfalldatensatz sinnvoll ist.
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