E-Rezept muss in Berliner Praxen oft noch ausgedruckt werden

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Das E-Rezept führt zu Mehrarbeit anstatt zu einer Vereinfachung der Abläufe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, an der rund 350 Mitglieder teilgenommen haben.
Viele der Praxen, die bereits die technischen Voraussetzungen erfüllen und die digitale Anwendung genutzt haben, berichten, dass das E-Rezept für die Vorlage in den Apotheken dann doch wieder ausgedruckt werden muss.
Nur 53 Prozent der Praxen technisch dafür ausgestattet
Grund: Die Patienten bringen aufgrund des komplizierten Antragsverfahrens für die elektronische Patientenakte die Voraussetzungen nicht mit. Viele von ihnen lehnen die Nutzung sogar komplett ab, heißt es weiter in einer Pressemitteilung.
Die immer wieder verschobenen Starttermine und der abgebrochene Rollout im vergangenen Jahr sorgten zusätzlich für Irritationen. Das erklärt, warum nur 53 Prozent der teilnehmenden Praxen angab, dass sie die technischen Herausforderungen für die Nutzung des E-Rezepts erfüllen.
Nur 13 Prozent stellen regelmäßig E-Rezepte aus
Gerade einmal 76 Befragte haben angegeben, dass E-Rezept bereits genutzt zu haben, obwohl dies bereits seit September 2022 möglich ist. Von diesen wiederum stellen lediglich 13 regelmäßig E-Rezepte aus. Die deutliche Mehrheit der Befragten hat bisher keine Erfahrungen mit dem E-Rezept gemacht.
"Dieses Ergebnis spiegelt den Frust in den Praxen wider, die sich mit digitalen Anwendungen auseinandersetzen müssen, die nicht ausreichend auf ihre Praktikabilität geprüft wurden. Auch wenn wir nur von 350 unserer mehr als 10.000 Mitglieder Antworten erhalten haben, ist davon auszugehen, dass in Berlin bisher nur sehr wenige Praxen die technischen Voraussetzungen geschaffen haben und E-Rezepte verordnen", heißt es vom KV-Vorstand.
E-Rezept anpassen und Praxen stärker einbeziehen
"Daher geht unser dringender Appell an den Gesetzgeber, zügig nachzujustieren und die Rahmenbedingungen für das E-Rezept anzupassen und diejenigen stärker einzubinden, die mit den Anwendungen am Ende tagtäglich umgehen müssen. Ohne ernsthafte Erprobung in den Praxen wird der auf den 1. Januar 2024 verschobene Rollout erneut scheitern", heißt es abschließend. Dann soll die Elektronische Patietenakte für alle Versicherten verpflichtend sein. Widerspruch ist möglich.