„Dokumentationswahnsinn lässt sich stoppen”
Allein für die Pflegedokumentation fallen jährlich Kosten von rund 2,7 Milliarden Euro an. Das war das Ergebnis einer Studie des Nationalen Normenkontrollrates „zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands in der Pflege“ im letzten Jahr. Mehr als zwei Drittel dieser Kosten entfallen dabei auf das Ausfüllen von Leistungsnachweisen.
Der "Dokumentationswahnsinn" in der Pflege lässt sich nach Ansicht des Caritasverbandes für die Diözese Münster stoppen. "Haftungsrechtlich besteht keine Notwendigkeit, Pflegedokumentationen immer ausführlicher zu gestalten", erklärt der Justitiar des Verbandes, Peter Frings. Dies hätten Rechtsexperten festgestellt. Modellhaft sei es gelungen, den Dokumentationsumfang einer ambulanten Pflegeeinrichtung von 78 auf 18 Seiten zu reduzieren.
„Die heutigen Pflege-Dokumentationssysteme gehen weit darüber hinaus, was in der Pflege nötig ist und auch über das, was die Prüfinstanzen zur Prüfung von Pflegeeinrichtungen brauchen“, mahnt auch Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Auf dem 10. Forum „Pflege und Vernetzung“ der contec berichtete Pick in Berlin über das aktuelle Projekt zur „Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“ des Bundesgesundheitsministeriums.
Pflegedokumentation: Einzelnachweise für Routinen sollen entfallen
Mit Hilfe des Projektes soll die Grundstruktur einer Pflegedokumentation standardisiert werden. So sollen bei der Grundpflege und Betreuung die Einzelnachweise für tägliche Routinen reduziert werden – bis hin zu deren völligem Verzicht. Im Pflegebericht sollen nur noch die Abweichungen von der Regelversorgung aufgenommen werden. Gleichfalls reduziert werden sollen die Risikobereiche. Das spart für die Pflegekräfte viel Zeit und motiviert zudem.
„Über die neue Dokumentation hinaus werden die Prüfer keine weitere Unterteilung verlangen“ versprach Pick und ergänzte: „Die jetzt vorgeschlagene Grundstruktur einer Pflegedokumentation werden wir mittragen“. Der Ansatz scheint geeignet zu sein, gleichzeitig den Dokumentationsaufwand zu verringern und die Pflege und Betreuung zu verbessern, so Pick.
"Eine kurze und bündige Pflegedokumentation ist haftungsrechtlich unbedenklich."
Überzeugt vom Projekt des Bundesgesundheitsministeriums zeigt sich auch die Sozial-Holding Mönchengladbach. In einem ihrer Häuser wurde die neue Dokumentation getestet. „Wir bekommen eine ganz andere Form der Dokumentation“, ist man sich dort sicher: „Die Wünsche der Bewohner werden künftig stärker in den Vordergrund treten“.
"Kurz und bündig ist haftungsrechtlich unbedenklich", lautet das Fazit einer juristischen Expertengruppe des Pflege- und Medizinrechts mit Pflegewissenschaftlern und Pflegeexperten. Diese hat sich jetzt in Kassel getroffen, um eine Antwort auf die häufig gehörte Feststellung "Was nicht dokumentiert ist, ist nicht durchgeführt worden" zu erhalten. "Die Dokumentationspflicht erstreckt sich nur auf die wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie auf die wesentlichsten Verlaufsdaten. Nicht dokumentiert werden müssen insbesondere Routinemaßnahmen und standardisierte Zwischenschritte“, heißt es in der von der Expertengruppe herausgegebenen „Kasseler Erklärung“.
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