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Diese 3-G-Regeln gelten ab dem 23. August

Mittwoch, 18. August 2021 – Autor:
Ab dem 23. August gelten in Deutschland verschärfte 3-G-Regeln. Ungeimpfte müssen dann in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens einen negativen Coronatest vorzeigen. Schüler und Kinder unter sechs Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
3-G-Regeln sehen Testpflicht für Ungeimpfte vor

3-G-Regeln sehen Testpflicht für Ungeimpfte vor – Foto: © Adobe Stock/ Alexander Raths

Geimpft, Genesen oder Getestet: Ab dem 23. August gelten in Deutschland verschärfte 3-G-Regeln. Wer nicht immunisiert ist, muss dann zum Beispiel für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Auch der Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zu Restaurants, Bars oder Cafés, Hotels, Sportstudios, Hallenbädern, zum Friseur oder ins Kosmetikstudio ist dann an einen Test, Genesenen- bzw. Impfnachweis geknüpft. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Für letztere soll der Schülerausweis als Nachweis gelten.

Quarantänepflicht teilweise gelockert

Die Beschlüsse wurden vergangene Woche von Bund und Ländern getroffen. Lockerungen gibt es bei der Quarantänepflicht. So müssen symptomlose enge Kontaktpersonen von Infizierten nicht mehr in Quarantäne. Geimpfte und Genesene sind von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.

Die neuen 3-G-Regeln können von den Ländern nur dann ausgesetzt werden, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 35 liegt. Doch danach sieht es in weiten Teilen des Landes nicht aus. Die bundesweite Inzidenz ist bis zum Montagmorgen auf 36.2 gestiegen, vor einer Woche lag sie bei 23,1. In Berlin liegt die 7-Tages-Inzidenz aktuell bei 61,3.

Tests ab 11. Oktober kostenpflichtig

Noch sind die Corona-Bürgertests für Ungeimpfte gratis, ab dem 11. Oktober werden sie kostenpflichtig. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere und Kinder. „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden“, sagte dazu Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Über die Hälfte der Bevölkerung geimpft

Die Kanzlerin appellierte unterdessen an die Bürger, sich impfen zu lassen. „Ich bitte alle Geimpften, bei ihren Freunden, Bekannten und Familienmitgliedern dafür zu werben, sich auch zu impfen. Das ist nicht nur ein Schutz für uns, sondern auch für andere, die nicht geimpft werden können – Kinder oder Vorerkrankte“, sagte Merkel.

Aktuell sind in Deutschland 57 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. 63,1 Prozent haben mindestens eine Impfung erhalten. Die tatsächliche Impfquote könnte jedoch höher liegen, da nicht alle Impfungen ans RKI gemeldet werden.

Hauptkategorien: Corona , Gesundheitspolitik , Medizin
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