Die meisten Palliativärzte lehnen ärztlich assistierten Suizid ab
Bei der Sterbehilfe unterscheidet man zwischen aktiver (direkter und indirekter) und passiver Sterbehilfe. Davon abzugrenzen ist der ärztlich assistierte Suizid beziehungsweise die „Beihilfe zur Selbsttötung“. Dabei nimmt der Sterbewillige selbstständig eine Substanz zur Selbsttötung ein, die ihm von einer anderen Person zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurde. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland eigentlich nicht strafbar, allerdings ist eine Strafbarkeit aufgrund eines Unterlassungsdelikts möglich. So ist jemand, der einer Selbsttötung beiwohnt, unter Umständen dazu verpflichtet, dem Bewusstlosen Hilfe zu leisten. Tut er das nicht, kann das als unterlassene Hilfeleistung oder Totschlag durch Unterlassen eingestuft werden.
Rechtslage ist uneinheitlich
Ärzten ist es nach der ärztlichen Musterberufsordnung, die von der Bundesärztekammer aufgestellt wurde, verboten, einen assistierten Suizid durchzuführen. Allerdings haben nicht alle Bundesländer diese Musterberufsordnung übernommen, so dass es auch hier Unterschiede gibt. Eine Umfrage unter 1.836 Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, darunter Ärzten, Pflegenden und Vertretern weiterer Berufsgruppen, hat nun ergeben, dass die meisten von ihnen, nämlich 56 Prozent, eine eigene Beteiligung am ärztlich assistierten Suizid ablehnen würden.
Obwohl über die Hälfte der Befragten also die „Beihilfe zur Selbsttötung“ ablehnen, sehen nur 21 Prozent die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Änderung. „Eine Normalisierung des ärztlich assistierten Suizids wäre ebenso der falsche Weg wie dessen strafrechtliches Verbot“, äußerte Professor Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), mit Blick auf die Anhörung zur Sterbebegleitung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages.
Palliativmedizinische Angebote sind unzureichend
Im Rahmen der Online-Befragung erklärten drei Viertel der Ärzte, sie seien im Verlauf der vergangenen fünf Jahre ihrer ärztlichen Tätigkeit von durchschnittlich zehn Patienten um Suizidassistenz gebeten worden. 28 Ärzte gaben an, während ihrer gesamten Tätigkeit mindestens einem Menschen Beihilfe zum Suizid geleistet zu haben. Allerdings wird sehr Unterschiedliches hierunter verstanden – von der Beratung über mögliche Angebote bis hin zur Bereitstellung von Substanzen.
Gleichzeitig unterstrich eine große Mehrheit der Befragten, dass schwerkranke Menschen, die den Wunsch nach Suizidhilfe äußern, nicht zwingend den sofortigen Tod wünschen, sondern oftmals das Ende einer unerträglichen Situation. Zwei Drittel der Befragten bejahten folgende Äußerung: „Bei einem flächendeckenden, bedarfsgerechten palliativmedizinischen Angebot würden weniger Menschen den Wunsch nach ärztlicher Hilfe bei der Selbsttötung äußern.“ Umso dramatischer ist es, dass über 90 Prozent der Befragten die aktuellen palliativmedizinischen Kapazitäten für unzureichend halten.
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