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Diabetischer Fuß: Vor Amputation dürfen Patienten nun Zweitmeinung einholen

Mittwoch, 7. April 2021 – Autor: anvo
Vor einer drohenden Amputation der unteren Extremitäten sollen Diabetes-Patienten in Zukunft eine Zweitmeinung einholen dürfen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt diesen Beschluss.
Diabetischer Fuß

Bevor eine Amputation beim Diabetischen Fuß durchgeführt wird, sollten Patienten eine Zweitmeinung einholen – Foto: Fotolia.com/kirov1969

Muss ein Zeh, ein Teil des Fußes oder gar ein ganzes Bein aufgrund eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) amputiert werden, ist dies nicht nur für betroffene Patienten, sondern auch für behandelnde Ärzte belastend. Diabetes-Patientinnen sollen nun vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen dürfen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.  Die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat sich für diesen rechtlichen Anspruch seit Jahren eingesetzt und begrüßt diesen Beschluss nun.

Diabetischer Fuß eine der häufigsten Folgeerkrankungen bei Diabetes

In Deutschland werden jährlich bis zu 50.000 Amputationen aufgrund eines Diabetischen Fußsyndroms - eine der häufigsten Folgeerkrankungen bei Diabetes - vorgenommen. „Der Rechtsanspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung soll Betroffene unterstützen, eine Entscheidung zur möglichen Auswahl vorgeschlagener Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und damit gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden“, erklärt Dr. med. Michael Eckhard, Vorsitzender der AG „Diabetischer Fuß“ der DDG.

Der G-BA-Beschluss legt zudem fest, dass Fachärzte aus acht Fachrichtungen als Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs überprüfen dürfen, sofern sie zusätzliche Qualifikationen nachweisen. Dazu gehören folgende Fachrichtungen: Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Gefäßchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie.

Nur wer „besonders qualifiziert“ ist, darf Zweitmeinung abgeben

Außerdem wird es möglich sein, auch Angehörige nichtärztlicher Fachberufe in die Zweitmeinungsberatungen einzubeziehen, die zum multiprofessionellen Behandlungsteam von Menschen mit DFS gehören. Dazu zählen unter anderem Podologen, Orthopädieschuhmacher sowie Orthopädietechniker und Orthopädiemechaniker. Von allen Zweitmeinern wird der Nachweis einer besonderen Kompetenz gefordert, die zeigt, dass sie „für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms besonders qualifiziert sind, und dass deren Expertise bei Abgabe der Zweitmeinung bei Bedarf genutzt werden kann“, so der Wortlaut des Beschlusses.

Amputationen häufig vermeidbar

Studien konnten zeigen, dass viele Ampuationen in Folge eines Diabetischen Fußsyndroms vermeidbar wären. Alternative Möglichkeiten können z. B. in spezialisierten Zentren gefunden werden. So kann in vielen Fällen mittels einer Transplantation von Stammzellen, die aus dem Fettgewebe des Patienten gewonnen werden, die Wundheilung wieder in Gang gebracht werden. Auch kann z. B. mit neuesten Kathetern unterhalb des Knies die Durchblutung verbessert werden. In einigen Fällen hilft aber nur noch die Amputation. Patienten und Ärzte sollten sich allerdings ganz sicher sein, dass dies die einzige verbleibende Möglichkeit ist.

Hauptkategorien: Medizin , Gesundheitspolitik
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