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Diabetesmittel Trajenta nicht in Deutschland

Sonntag, 24. Februar 2013 – Autor:
Das in Deutschland entwickelte Diabetesmittel Trajenta mit dem Wirkstoff Linagliptin steht überall in Europa zur Verfügung, nicht aber in Deutschland. Am Donnerstag hatte der G-BA dem Antidiabetikum erneut keinen Zusatznutzen attestiert. Nun kommt es nicht auf den deutschen Markt.
Trajenta: G-BA sieht keinen Zusatznutzen

Trajenta: G-BA sieht keinen Zusatznutzen

Erneute Niederlage für die Pharmakonzerne Boehringer Ingelheim und Lilly: Auch nach Vorlage eines neuen Dossiers hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Mittel gegen Diabetes mellitus Typ 2 Trajenta keinen Zusatznutzen attestiert. Damit kann Hersteller Boehringer Ingelheim seine Preisvorstellungen in Deutschland nicht durchsetzen und wird das Mittel hierzulande nicht auf den Markt bringen. 

Während der Vorsitzende des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) Dr. Hagen Pfundner von einer „Bremse gegen Innovationen“ spricht, verteidigt der G-BA Vorsitzende Josef Hecken die Entscheidung. Insbesondere in den Bereichen Verminderung von Herzinfarkten und Blutzuckerkontrolle habe das Mittel keinen Zusatznutzen zeigen können. „Nach intensiver Auswertung sämtlicher vorgelegter Studien, der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einschließlich der Stellungnahmen der Hersteller und Fachexperten konnte der G-BA zu keinem anderen Ergebnis kommen“, so Hecken.

Innovationsbremse oder wirklich kein Zusatznutzen?

Die G-BA Entscheidung entbehre jeder medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage und treffe auf großen Widerstand von Patienten und Fachgesellschaften, hält Boehringer Ingelheim in einer Presseerklärung entgegen. Der G-BA folge damit der Empfehlung des IQWiG vom 3. Dezember 2012, die von zahlreichen Experten kritisiert worden sei.

Arzneimittel, bei denen kein Zusatznutzen festgestellt wird, werden nach Markteinführung in das Festbetragssystem überführt. Können Arzneimittel ohne Zusatznutzen keiner Festbetragsgruppe zugeordnet werden, wird ein Erstattungsbetrag vereinbart, durch den der gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrkosten gegenüber den Kosten für die Vergleichstherapie entstehen dürfen.

Trajenta-Hersteller hält den Erstattungspreis für inakzeptabel

Der Erstattungspreis für Trajenta® würde nach der G-BA Bewertung auf dem Niveau generischer Sulfonylharnstoffe liegen. Boehringer Ingelheim ist das zu wenig: „Dies ist für einen neuentwickelten innovativen Wirkstoff aus der Klasse der DPP-4-Hemmer nicht akzeptabel“, teilte der Pharmakonzern am Donnerstag mit.

Trajenta ist einer der großen Hoffnungsträger von Boehringer Ingelheim. Der zweitgrößte Pharmakonzern arbeitet auf dem Gebiet der Diabetesversorgung seit zwei Jahren mit Eli Lilly zusammen und hat derzeit vier Wirkstoffe in der Entwicklungs-Pipeline, die verschiedenen vielversprechenden Substanzklassen angehören.

Orales Antidiabetikum

„Mit der Entscheidung des G-BA und den resultierenden Folgen wird den Patienten in Deutschland eine wichtige und effektive Therapieoption fehlen", mahnt Dr. Holger J. Gellermann, Medizinischer Direktor Deutschland von Boehringer Ingelheim. Das AMNOG führe in seiner jetzigen Form in eine Sackgasse. Ohne Nachbesserungen könnte es dazu führen, dass die Patienten in Deutschland vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt werden. Tatsächlich ist das orale Antidiabetikum Trajenta in 40 Ländern der Welt auf dem Markt, darunter Europa - mit Ausnahme Deutschlands.

Foto: Boehringer Ingelheim

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin

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