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Diabetes-Bedarf: Was zahlt die Kasse?

Donnerstag, 23. Dezember 2021 – Autor:
Blutzucker-Messgerät, Insulin-Pen, -pumpe oder -sensor: Bestimmte Teile oder Mengen des laufend nötigen Equipments für Diabetiker bezahlt die Krankenkasse. Aber auf was haben Patienten einen Anspruch?
Diabetiker-Utensilien.

Bestimmte Utensilien zum Selbst-Management ihrer Krankheit bekommen Diabetiker von ihrer Krankenkasse bezahlt. – Foto: AdobeStock/fovito

Der Alltag von Diabetikern grenzt manchmal an die Kunst der Quadratur des Kreises – schließlich geht es darum, gegensätzlich arbeitende Abläufe im Körper auf eine Linie zu bringen. Körperliche Anstrengung beispielsweise senkt den Blutzuckerspiegel – Nahrungsmittel mit Kohlenhydraten wie Backwaren oder Obstsäfte wiederum erhöhen ihn. Die ständige Überwachung des Blutzuckers und die Selbstverabreichung von Insulin in minutiös bestimmter Dosierung, zum Beispiel mit einem Injektions-Pen, erfordern viel Wissen und Disziplin, schließlich geht es darum, Stoffwechsel-Entgleisungen zu verhindern.

Zu viel Insulin – und zu wenig: Beides kann zu Bewusstlosigkeit führen

Bei zu viel Insulin droht die Gefahr eines Schocks durch Unterzuckerung (Hypoglykämie). Bei zu wenig Insulin sind die Blutzuckerwerte erhöht (Hyperglykämie). Beides kann schlimmstenfalls zu Bewusstlosigkeit führen und Spätfolgen nach sich ziehen. Diabetes gehört zu den chronischen Krankheiten, die Arbeit machen und einen hohen Grad an aktiver, eigenverantwortlicher Mitwirkungsbereitschaft des Patienten zur Behandlung der Krankheit erfordern – eine hohe „Compliance“, wie dies in der Fachsprache der Mediziner heißt. Mahlzeiten, Sport und Stress an den Insulinbedarf anpassen (oder umgekehrt) ist eine komplexe Aufgabe.

Bestimmte Bestandteile oder Mengen des täglichen medizinisch-technischen Bedarfs von Diabetikern übernehmen wie Kassen ganz oder jedenfalls zum Teil. Es geht hier um Fragen wie diese: Wie oft bekommen Diabetes-Patienten ein neues Messgerät? Wie viele Teststreifen stehen ihnen pro Quartal zu? Für welche Hilfsmittel muss zugezahlt werden? Gesundheitsexperten des Apothekenmagazins „Diabetes Ratgeber" erklären, auf welchen Diabetes-Bedarf Patienten ihrer Krankenkasse gegenüber einen Anspruch besitzen.

Blutzuckermessgerät für geschulte Diabetiker

Beispiel Blutzuckermessgeräte und Zubehör: Anspruch auf ein Messgerät, Stechhilfe, Teststreifen und Lanzetten haben entsprechend geschulte Diabetiker, die Insulin spritzen. Bekommen sie ein Gerät verordnet, müssen sie eines wählen, für das der Hersteller einen Rabattvertrag mit der Krankenkasse hat. Spätestens wenn das alte Messgerät defekt und die Garantie abgelaufen ist, bekommen Patienten ein neues Messgerät. Die Garantie beträgt zwei Jahre, je nach Hersteller auch länger.

So hoch ist das Pensum an Teststreifen pro Patient

Spritzt der Patient kein Insulin, zahlen die Kassen für jeweils bis zu 50 Teststreifen nur in bestimmten Situationen – beispielsweise bei Krankheit. Für Typ-2-Diabetiker, die fixe Mengen spritzen, gibt es bis zu circa 200 Streifen pro Quartal, bei intensivierter Insulintherapie rund 400 Streifen (Typ 2) bis 600 Streifen (Typ 1).

Insulinpumpe erhalten vor allem Typ-1-Diabetiker

Eine Insulinpumpe erhalten vor allem Typ-1-Diabetiker, die trotz optimierter intensivierter Insulintherapie die Therapieziele nicht erreichen. Manche Kassen zahlen nur Pumpen, mit deren Herstellern sie Verträge haben. Tipp: Bei Kassenwechsel vorab klären, ob man die bisherige Pumpe oder das CGM-System (Continuous Glucose Monitoring) behalten kann, was in der Regel klappt. Infusionssets stehen Diabetes-Patienten in der Menge zu, die sie benötigen. Wenn ein Betroffener eine Kanüle etwa alle zwei Tage wechseln muss, steht ihm die entsprechende Menge zu. Braucht der Patient mehr, muss der Arzt eventuell den Mehrbedarf begründen.

Diabetes Typ 1 und 2: Was ist eigentlich der Unterschied?

Beim Stichwort „Zuckerkrankheit" denken die meisten Menschen zuerst an ältere Personen – aus nachvollziehbaren Gründen: Der größte Teil der 4,6 Millionen Menschen mit einer Zuckerkrankheit in Deutschland hat einen Diabetes mellitus des Typs 2, der mit steigendem Alter häufiger vorkommt und deshalb oft als Altersdiabetes bezeichnet wird. Bei Kindern und Jugendlichen, bei denen ein Diabetes diagnostiziert wird, handelt es sich jedoch in der überwiegenden Mehrzahl um eine Erkrankung an Diabetes des Typs 1.

„Der Typ-1-Diabetes ist eine Autoimmunerkrankung, die sich schleichend entwickelt“, heißt es in einer Patienteninformation der „Stiftung Kindergesundheit“. „Bei Menschen mit Typ-1-Diabetes greift das körpereigene Immunsystem die insulinproduzierenden Zellen in den Inselzellen der Bauchspeicheldrüse an und zerstört sie.“ Die Ursachen liegen demnach in einer komplizierten Kombination aus erblichen Anlagen und bestimmten Umweltfaktoren.

Hauptkategorie: Medizin
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