
Armutskrankheit Tuberkulose: Migration verschärft das Problem in Deutschland
Mit der Flüchtlingskrise ist auch die Zahl der Tuberkulosefälle gestiegen. Wurden 2014 in Deutschland noch 4.533 Fälle registriert, waren es 2015 bereits 5.865 und 2016 schon 5.959 Fälle - ein Anstieg um 25 Prozent. Rund Drei Viertel der Tuberkulosekranken sind Migranten, die die oft aus Tuberkulose-endemischen Gebieten kommen. Dazu zählen Länder wie Somalia, Eritrea, Afghanistan, Syrien und Rumänien. Da Tuberkulose bei engem Kontakt hoch ansteckend ist, kommt es immer wieder zu Ausbrüchen an Schulen wie in München, Dresden oder Osnabrück.
Multiresistente Tuberkulose schwer behandelbar
Besonders beunruhigend sind die multiresistenten Formen der TBC. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Anzahl der Patienten mit einer multiresistenten Tuberkulose (MDR-TB) in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich um 20 Prozent pro Jahr zugenommen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung der MDR-TB betragen laut WHO international nur etwa 50 Prozent.
Da das Problem nun zunehmend auch Deutschland betrifft, hat die Linke-Bundestagsfraktion eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wie die „WELT“ berichtet, verweist die Regierung auf ihre Strategie zur globalen Gesundheitspolitik. Demnach setzt man verstärkt auf eine Bekämpfung der Tuberkulose in den Herkunftsländern. „Neben der Erforschung neuer Diagnostika und Medikamente sind zur Bekämpfung der resistenten Tuberkulose vor allem die Ausbildung und Sensibilisierung von Gesundheitspersonal und die Stärkung von Laborkapazitäten wichtig“, zitiert die WELT aus der Antwort der Bundesregierung. Weiter heißt es, dass eine frühzeitige Diagnose entscheidend sei, um die Ausbreitung der Infektion einzudämmen. Deutschland fördere daher im Rahmen der Entwicklungshilfe den Aufbau von Tuberkuloselaboren und Labornetzwerken, schreibt die Zeitung. Demnach will Deutschland Kliniken vor Ort bei der Beschaffung der notwendigen Spezialausrüstungen unterstützen, um Tbc-Patienten nach internationalen Standards behandeln und auskurieren zu können.
TB-Untersuchung in Asylunterkünften Pflicht
Laut WELT verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort zudem auf die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes im vergangenen Jahr. Dieses sieht vor, dass das Bundesgesundheitsministerium unter besonderen Umständen von Einreisenden ein ärztliches Zeugnis verlangen kann. Unabhängig davon ist eine Untersuchung auf Tuberkulose bei Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung gesetzlich verpflichtend. Wie schon im 19. Jahrhundert, ist die Tuberkulose auch heute noch eine Armuts-Erkrankung. Zu den Risikogruppen zählen neben Flüchtlingen auch Obdachlose.
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